1. Die grundsätzliche Anwesenheitspflicht gilt im absolut notwendigen Rahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstes und in Übereinstimmung mit dem Bekannten AHA-L Regeln für das Personal
ein. die Pandemie in den Gesundheits- und Aufsichtsbehörden sowie für zu bekämpfen
b. die Bereiche der Sicherung des Lebensunterhalts der Bürger,
c. Gefahr abwenden,
d. des Amtes für Bürgerdienste und
e. des Kinderschutzes und das
f. Schlüsselpersonal in den systemrelevanten Querschnittsbereichen.
Rotierende hybride Arbeitsformen (z. B. Wechsel der Teammitglieder zwischen Präsenz und Home Office) sind umzusetzen – soweit möglich und im Rahmen der jeweiligen Pandemieplanung geeignet. Bestehende mobile Geräte sollten nicht ungenutzt bleiben.
2. Alle Mitarbeiter, die Telearbeitspositionen haben oder mit mobilen Arbeitsgeräten ausgestattet sind, werden angewiesen, in Absprache mit dem Manager so weit wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Wenn Arbeiten auch ohne technische Unterstützung möglich sind, kann dies auch von zu Hause aus in Abstimmung mit dem jeweiligen Manager durchgeführt werden.
Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank:
„In den letzten Monaten der Pandemie waren die Bezirksämter immer in Betrieb und werden dies auch weiterhin tun. Die Diskussionen in den letzten Wochen über die verstärkte Nutzung des Home Office haben dazu geführt, dass sich der Bürgermeister heute auf diese einheitliche Richtlinie für die Umsetzung des Home Office und die obligatorische Präsenz geeinigt hat.
In der Zwischenzeit erweitern alle Distrikte kontinuierlich ihre Optionen für mehr Home Offices und machen jetzt erhebliche Fortschritte. Wir möchten den Mitarbeitern in allen Bereichen für ihren unermüdlichen Einsatz in einer schwierigen Situation danken. „“
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.