Verschlossene Eingänge, abgesenkte Fensterläden und mit Vorhängen abgedunkelte maskierte Fenster zeigten von außen geschlossene Geschäfte. Die Kontrollen zeigten jedoch das Gegenteil: In zwei Restaurants gab es mehrere Kunden, die illegal tranken, rauchten und spielten. Die vom Finanzamt ausgelesenen Spielautomaten führten während der aktuellen Restaurantschließung zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2021 zu einem Gesamtumsatz von über 30.000 Euro. In diesem Fall wird der nicht autorisierte Umsatz als Geldstrafe verwendet, so dass eine Geldstrafe verhängt wird von bis zu 40.000 Euro steht noch aus.
In einem Schöneberg-Solarium befanden sich rund 20 Personen, alle 10 Bräunungskabinen waren besetzt und es wurden auch Friseuraktivitäten durchgeführt. Die Kunden wurden von einem minderjährigen Betreuer mittels eines vorherigen Online-Termins über einen Hinterhof zum hinteren Notausgang des Sonnenstudios geführt und in das Gebäude begleitet. Aufgrund der groben Missachtung der pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen des Betreibers und der Besucher wird dies zu einer erheblichen Geldstrafe von bis zu 10.000 € führen.
Insgesamt wurden 95 Meldungen gemäß der Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen gefunden (einschließlich Missachtung der Entfernungsanforderungen und Kontaktbeschränkungen, mangelnde Abdeckung von Mund und Nase, illegaler Handel). Alle Verstöße werden ausnahmslos gemeldet.
Die Reaktion der Restaurant- und Solariumbetreiber und ihrer Kunden auf das Vorgehen der Überwachungskräfte zeigt, dass trotz der bestehenden Infektionssituation und der entsprechenden Eindämmungsvorschriften kaum Einsichten bestehen. Aus diesem Grund führt die Regulierungsbehörde solche Maßnahmen weiterhin durch, um nachhaltigere Wirkungen zu erzielen.
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.