Im Zusammenhang mit der Havarie-Baustelle der Berliner Wasserbetriebe informiert das Straßen- und Grünflächenamt, dass für noch offene Restleistungen der Berliner Wasserbetriebe zum Rückbau einer Trinkwasserleitung in der Kreuzung als auch für die Wiederherstellungsarbeiten der Richtungsfahrbahnen eine geänderte Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Senatsverwaltung SenUMVK erforderlich ist. Vorgenannte Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Kreuzung erfolgen, d. h.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.