Steglitz-Zehlendorf

Haushaltsbefragungen zum sozialen Schutzrecht (Umweltschutz) in den Wohngebieten rund um die Schloßstraße starten!

Haushaltsbefragungen zum sozialen Schutzrecht (Umweltschutz) in den Wohngebieten rund um die Schloßstraße starten!

Pressemitteilung vom 17.08.2021

Um die Anwohner vor Vertreibungsprozessen zu schützen, prüft der Landkreis Steglitz-Zehlendorf, ob für die Wohngebiete um die Schloßstraße nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Sozialschutzverordnungen erlassen werden können. Das Untersuchungsgebiet umfasst die beiden Planungsgebiete Schloßstraße und Markelstraße und erstreckt sich entlang der Schloßstraße von der Bornstraße im Norden bis zur Flemmingstraße und Grunewaldstraße im Süden.

Die Sozialschutzverordnung ist ein städtebauliches Instrument aus der Bauordnung. Das Sozialschutzgesetz soll die Wohnbevölkerung in einem Schutzgebiet vor Vertreibungsprozessen schützen. Vertreibungsprozesse können vor allem durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Zu solchen Maßnahmen zählen zum Beispiel:

  • besonders aufwendige Modernisierungsarbeiten zur Steigerung der Wohnqualität,
  • die Zusammenlegung oder Aufteilung von Wohnräumen / Wohnungen,
  • die Umwandlung von Wohnungen in Gewerbe- oder Ferienwohnungen,
  • der Abriss von Wohngebäuden und
  • die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.

Mit dem Erlass einer Sozialschutzverordnung sollen Modernisierungen sozialverträglich und behutsam umgesetzt werden, um die Quartiersstabilität zu gewährleisten und damit negative städtebauliche Folgen zu vermeiden. Negative städtebauliche Folgen können beispielsweise veränderte Nachfrage nach öffentlicher Infrastruktur wie Kindertagesstätten oder Schulen oder Probleme bei der Wohnungsversorgung sein.
Um den Erlass einer Sozialschutzverordnung rechtssicher zu begründen, ist unter anderem eine repräsentative Haushaltsbefragung erforderlich. Diese Haushaltsbefragungen werden im August und September 2021 durchgeführt. Unter Beteiligung möglichst vieler Bewohner sollen Informationen zur Wohn- und Lebenssituation eingeholt werden.

Cerstin Richter-Kotowski, Bezirksbürgermeisterin Steglitz-Zehlendorf:

Ich bitte Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, anonym an dieser Umfrage teilzunehmen. Je mehr Feedback wir von Ihnen erhalten, desto aussagekräftiger kann es sein IST-Der Zustand rund um die Schloßstraße soll beurteilt und bewertet werden. Vielen Dank!

Wie funktionieren die Haushaltsbefragungen?

Siehe auch  BVV: 2. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2022

Das Landratsamt Steglitz-Zehlendorf hat die landesweite Planungsgesellschaft (Flüssiggas) angewiesen. Zufällig ausgewählte Haushalte in den beiden Untersuchungsgebieten erhalten im August 2021 Post vom Landratsamt Steglitz-Zehlendorf. Neben einem Anschreiben erhalten die Haushalte einen Fragebogen. Der Fragebogen kann schriftlich ausgefüllt und an die Flüssiggas mbH kann zurückgegeben werden.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Erhebung auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 30 c des Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches (AGBauGB). Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und die Fragebögen werden nach der Untersuchung ordnungsgemäß vernichtet.

Was genau wird untersucht?

Die Umfrage wird:

  • haushaltsbezogene Daten (zB Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit),
  • wohnungsbezogene Angaben (zB Wohnungsgröße, Ausstattung und Miete) und
  • Quartiersbezogene Aspekte (zB Nutzung sozialer Einrichtungen und Verkehrsinfrastruktur sowie quartiersbezogenes Zusammenleben) wurden erhoben.

Kontaktpersonen

Für weitere Informationen zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an die Flüssiggas mbH-Kontakt:
Herr Drescher, Tel.: 030-816 16 03 94, Email: office@lpgmbh.de

    .

Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.

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