Treptow-Köpenick

Gerichtsentscheidung in einem dringenden Verfahren – Berlin.de

Am frühen Nachmittag des 4. Februar 2021 entschied das Berliner Verwaltungsgericht im ersten Verwaltungsstreit in der Pohlestrasse 9 zugunsten des Bezirksamtes. Am Tag zuvor hatte der Grundstückseigentümer vor dem Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der dem Bezirksamt untersagt werden sollte, die Baugrube als Ersatz zu füllen und damit die Giebelwand des Nachbargebäudes in der Pohlestrasse 11 zu stabilisieren.

Das Gericht entschied, dass der Antrag des Eigentümers unbegründet war. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Feststellung, dass die vom Distrikt zur Abwehr von Gefahren geplante Ersatzleistung nach heutigem Kenntnisstand nicht zu beanstanden und zur Abwendung einer drohenden Gefahr erforderlich sei.

Der Eigentümer hatte nicht detailliert genug dargelegt, geschweige denn nachgewiesen, dass die von ihm vorgeschlagene Maßnahme die Gefahr gleichermaßen wirksam abwendet.

Bezirksbürgermeister Oliver Igel war erleichtert: „Jetzt kann das Bezirksamt alles Notwendige arrangieren, um die Häuser in unmittelbarer Nähe vor weiteren Schäden zu schützen. Die Gerichtsentscheidung reicht nicht aus. Nun beginnt die eigentliche Arbeit der Ersatzleistung. Dies beinhaltet die Lieferung von 400 Tonnen Verfüllmaterial, eines großen Spezialkrans und Bauarbeitern, die tatsächlich auf anderen Baustellen geplant sind. Wenn alles gut geht, dauert die Verfüllarbeit drei bis vier Tage. Sobald die erste Sand- / Materialschicht aufgetragen wurde, sind Minustemperaturen kein Problem mehr. „“

Für die Verfüllarbeiten wird standardisiertes und klassifiziertes Recyclingmaterial geliefert.

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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.

Siehe auch  Schließung einer Postfiliale in Baumschulenweg

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