Steglitz-Zehlendorf machte den Anfang: Am 7. Januar 2021 rüsteten wir als erster Berliner Bezirk die erste von 14 zuvor ausgewählten Schulen mit Luftreinigungsgeräten aus. Ende der dritten Januarwoche war die Versorgung dieser Schulen mit den 100 im Rahmen der ersten Tranche gelieferten Geräten abgeschlossen. Sie reduzieren virushaltige Aerosole in der Raumluft und damit das Infektionsrisiko in Klassenzimmern mit eingeschränkter Belüftung.
Das Senatsministerium für Bildung, Jugend und Familie hat bereits eine zweite Tranche von Luftfiltergeräten zugunsten der Bezirke in Höhe von 4,5 Millionen Euro zugesagt. Eine neue Entscheidung über ihre Verteilung wird getroffen, sobald das Distriktkontingent von wahrscheinlich weiteren 100 Geräten im Schulbüro eingetroffen ist. Das Bezirksamt muss die Verwendung der vom Senat finanzierten Lüftungsgeräte nur für Räume genehmigen, die nachweislich schlecht belüftet sind. Die Bildungsbehörde erhält derzeit Berichte darüber, wie viele und welche Räume in den jeweiligen Schulen schlecht belüftet sind.
Obwohl wir eine rechtzeitige Ausschreibung der vom Senat bereitgestellten Geräte erwarten, unterstützen wir praktische Zwischenlösungen vor Ort: Deshalb ermöglichen wir Elterninitiativen und Schulhilfsverbänden, Lüftungsgeräte auf eigene Verantwortung und mit eigenen Mitteln zu beschaffen. Sie sollten bei Bedarf schnell und ohne bürokratische Hürden eingesetzt werden. Das Bezirksamt begrüßt ausdrücklich das erfreuliche Engagement der Eltern. Mit der Anschaffung von Ausrüstung im Rahmen der Eigeninitiativen der Schule kann die Zeit an den Standorten überbrückt werden, für die ohnehin Fans aus Senatsmitteln geplant sind. Selbstbeschaffte Geräte sollten eine optimale Effizienz aufweisen und so leise wie möglich arbeiten. Außerdem dürfen sie kein Ozon freisetzen. Da die Schulbehörde keine Haftung für diese Geräte übernehmen kann, müssen Installation oder Anschluss von Eltern oder Hilfsverbänden sichergestellt werden.
Bezirksschulrat Frank Mückisch äußert sich zum Thema Luftreinigungsgeräte wie folgt:
Ich begrüße ausdrücklich das Engagement der Eltern und Unterstützungsverbände beim Kauf von Luftfiltergeräten. Wir setzen auf unbürokratische und transparente Verfahren und möchten Elterninitiativen ermöglichen, mobile Lüftungsgeräte selbst zu beschaffen. Diese Geräte entbinden Sie jedoch nicht von der Verpflichtung, regelmäßig zu lüften und eine Maske zu tragen. Nach einem kalten Spätwinter herrschen nun frühlingshafte Temperaturen. Dies macht die Belüftung wieder erträglich. An Orten, an denen sie objektiv notwendig sind und an denen die Kapazitäten der lokalen Stromleitung nicht überfordert sind, können Luftfiltergeräte zur Ergänzung der Belüftung eingesetzt werden. Aber sie sind nicht ihr Ersatz. Ich empfehle daher dringend, dass Sie das in den Probenhygieneplänen vorgesehene Lüftungsmanagement weiterhin implementieren.
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.