Während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September gilt das sogenannte Sommer-Clearing-Verbot. In dieser Zeit des aktiven Wachstums sind beispielsweise Bäume und Büsche besonders geschützt – sie dürfen weder gefällt noch beschnitten werden, um ihre Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Brutvögel und andere Tiere sind ebenfalls geschützt. Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Büsche und andere Bäume auf den Rohrstock zu setzen oder zu entfernen. Das Verbot des Fällen von Bäumen gilt nicht nur für Baumarten und Holzpflanzen, die der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) unterliegen, sondern auch für alle anderen. Sanfte Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des Pflanzenwachstums und zur Erhaltung der Gesundheit der Bäume sind zulässig.
Der für Umwelt und Grünflächen zuständige Bezirksrat Martin Schaefer (CDU), erklärt: „Bäume und Büsche bieten vielen Tierarten einen wichtigen Lebensraum. Der Gesetzgeber hat daher hohe Anforderungen gestellt, um den bestmöglichen Natur- und Artenschutz insbesondere während der Vegetationsperiode zu gewährleisten. Das Sommer-Clearing-Verbot gilt für alle – vom Kleingartenbesitzer bis zum Bauunternehmer. Insbesondere sollten Projektentwickler daher das Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg frühzeitig über ihre Pläne informieren, um mögliche Verzögerungen aufgrund von Arten- oder Naturschutzgründen zu vermeiden. „“
Ausnahmen vom saisonalen Entsorgungsverbot gelten nur für behördliche Maßnahmen. Sie gelten auch für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen und nicht auf andere Weise oder zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind ebenfalls ausgeschlossen.
Auf Antrag kann die Lower Nature Conservation Authority in Fällen, in denen es keine Ausnahme gibt, eine Ausnahme von den Verboten des § 39 BNatSchG gemäß § 67 BNatSchG gewähren.
Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG können mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Informationen zum Baumschutz und zum Fällen von Bäumen finden Sie auf der Website:
https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/gesundheit/artikel.326103.php
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Fax: (030) 90296-4289
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.