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Widerruf von Einwilligungen: Rechte und Pflichten im Fokus!

Ein korrigierter Bericht der B.Z. hat für Aufsehen gesorgt: In einer früheren Veröffentlichung vom 09.01.2025 war fälschlicherweise behauptet worden, dass Ahmad A., auch bekannt als der „Patron“, auf einem Foto mit dem „Raketen-Rambo“ Atallah Younes abgebildet sei. In Wahrheit war Ahmad A. jedoch nicht auf dem Bild zu sehen. Die Redaktion der B.Z. entschuldigte sich ausdrücklich für die Verwirrung und stellte klar, dass die Behauptung unwahr ist. Diese Richtigstellung wirft Licht auf die Bedeutung einer genauen Berichterstattung und die potenziellen Folgen von Fehlinformationen in den Medien.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwendung von Fotografien sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wie aus den Ausführungen von Ferner Rechtsanwälte hervorgeht. Grundsätzlich gilt, dass eine einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung von Fotos nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann. Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise wenn eine wesentliche Veränderung der persönlichen Umstände oder eine Verletzung der persönlichen Rechte vorliegt. Ein bemerkenswerter Fall stammt vom Landgericht Köln, wo einem ehemaligen Callgirl Recht gegeben wurde, dessen Bild trotz Widerrufs weiterhin verwendet wurde, was zu einer irreführenden Darstellung seiner aktuellen Situation führte.

Relevanz in der Praxis

Die Diskussion um das Widerrufsrecht von Einwilligungen wird durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusätzlich verstärkt. Bereits in der Vergangenheit haben Gerichte festgestellt, dass eine einmal erteilte Einwilligung insbesondere im Arbeitsrecht nur schwer zurückgenommen werden kann. Ein Arbeitnehmer könnte beispielsweise ein berechtigtes Interesse geltend machen, wenn er nicht mehr mit einem Unternehmen in Verbindung gebracht werden möchte, nachdem er aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Bei generellen Werbeaufnahmen, die keine explizite Identifikation des Arbeitnehmers erfordern, ist jedoch kein Widerrufsrecht zu erkennen, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt.

Es bleibt spannend, wie sich diese Themen in Zukunft entwickeln werden, insbesondere im Kontext der DSGVO, die möglicherweise das Widerrufsrecht zur Nutzung von Bildern beeinflusst. Für weitere Informationen zu diesen rechtlichen Fragestellungen können Sie die detaillierte Analyse auf Ferner Rechtsanwälte nachlesen.

BZ Berlin

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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