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Widerruf des Einwilligungsrechts: Was bedeutet das für Fotografien?

Ein dramatischer Widerruf könnte so manchem Leser den Atem rauben! Am 09.01.2025 berichtete die Redaktion der B.Z. über Ahmad A., bekannt als der „Patron“, und dessen vermeintliche Rolle im Skandal um den „Raketen-Rambo“ Atallah Younes. Doch nun stellt sich heraus: Ahmad A. war nicht einmal auf dem besagten Foto abgebildet! Die B.Z. entschuldigt sich für diese falsche Darstellung und zieht die Behauptung zurück.

Die Frage des Widerrufs von Einwilligungen in der Fotografie, ein Thema von zunehmender Bedeutung, war ebenfalls Gegenstand einer rechtlichen Analyse. Laut den Ausführungen auf der Website von Ferner Alsdorf ist es nicht einfach, eine einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung von Bildern im Nachhinein zu widerrufen, es sei denn, es gibt einen gewichtigen Grund dafür. So stellte das Landgericht Bielefeld fest, dass ein Widerruf nur dann möglich ist, wenn dieser nachweislich begründet werden kann, was in der Regel Schwierigkeiten mit sich bringt. Das Landgericht Köln setzte in einem ähnlichen Fall jedoch neue Maßstäbe, als es einer ehemaligen „Callgirl“-Agentin eine Unterlassung erteilte, da die Bildnutzung eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellte. Dies zeigt, dass die Rechtsprechung in Fällen, in denen Persönlichkeitsrechte auf dem Spiel stehen, differenzierte Entscheidungen trifft, die für die Betroffenen gravierende finanzielle und öffentliche Folgen haben können, wie die zusätzlich zu zahlende Lizenzgebühr von 3.000 Euro belegt.

Die tragischen Folgen für die Betroffenen

Die juristischen Implikationen sind klar: Ein Widerrufsrecht ist nicht immer gegeben. Besonders im Arbeitsrecht kann ein Arbeitnehmer, der einst einer Veröffentlichung seiner Bilder zustimmte, Schwierigkeiten haben, diese Zustimmung zu widerrufen, wenn es nach seiner Kündigung um dessen Auftritt in der Werbung geht. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine bereits erteilte Einwilligung nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden kann, es sei denn, es bestehen triftige Gründe.

Dennoch stellt die Wahrung der Persönlichkeitsrechte einen entscheidenden Aspekt dar, besonders seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die veränderte rechtliche Lage könnte durchaus dazu führen, dass sich die Möglichkeiten des Widerrufs von Einwilligungen in Zukunft erweitern. Das muss im Auge behalten werden, denn es könnte alle, die in der Öffentlichkeit stehen, angehen. Wichtige Entscheidungen stehen an, und die rechtliche Situation wird weiterhin für viel Diskussionsstoff sorgen. Informationen zu diesen rechtlichen Aspekten finden sich auch auf der Plattform von Ferner Alsdorf.

BZ Berlin

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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