Am Freitag, den 10. Januar 2025, veröffentlichte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) die Wählerverzeichnisse für die bevorstehende vorgezogene Bundestagswahl in Berlin. Laut der Mitteilung sind 2.425.618 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, was einen Rückgang von mehr als 30.000 gegenüber der letzten Bundestagswahl im September 2021 darstellt. Der endgültige Stand der Wahlberechtigten bis zum Wahltermin am 23. Februar 2025 könnte sich aufgrund von Streichungen und Neuaufnahmen in den Wählerverzeichnissen jedoch noch leicht ändern, wie auf berlin.de berichtet wird.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am heutigen Tag, den 13. Januar 2025. Diese werden zwischen dem 14. Januar und dem 1. Februar 2025 zugestellt. Wahlberechtigte können bis spätestens 2. Februar 2025 eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Eine Besonderheit für die Briefwahl: Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung macht die beantragung von Briefwahlunterlagen unkompliziert, indem er die erforderlichen Daten automatisch in das Onlineformular einträgt. Alternativ können Briefwahlanträge auch formlos noch bis zum Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr beim jeweiligen Bezirkswahlamt eingereicht werden, wie auf service.berlin.de ausführlich beschrieben wird.
Fristen und Verfahren für die Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können jedoch nicht sofort nach der Beantragung verschickt werden, da der Druck der Stimmzettel erst nach der Zulassung der Wahlvorschläge am 30. Januar 2025 beginnen kann. Der Versand erfolgt somit voraussichtlich Anfang Februar 2025. Um lange Postlaufzeiten zu vermeiden, können Wahlberechtigte ihre Stimme auch persönlich in einer Briefwahlstelle abgeben, die zwischen dem 10. und 20. Februar 2025 in jedem Bezirk geöffnet ist. Die genauen Zeiten sind auf der Wahlbenachrichtigung und der Website des Landeswahlleiters einsehbar.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Fristen gelegt werden: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Um sicherzustellen, dass alles rechtzeitig ankommt, empfiehlt es sich, den Wahlbrief direkt im Bezirkswahlamt abzugeben oder in den dort bereitgestellten Briefkasten zu werfen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der unbefugte Versuch, eine Wahl zu manipulieren, strafrechtlich verfolgt wird.
Land Berlin