Ein dramatischer Rechtsstreit beschäftigt derzeit den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der am 14. März über den Fall einer Familie in Rangsdorf entscheiden wird. Diese hatte im Jahr 2010 ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Traumhaus gebaut. Doch ein richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Potsdam im Jahr 2014 erklärte die Versteigerung für fehlerhaft, da die zuständigen Behörden nicht ausreichend nach dem wahren Eigentümer, einem US-Bürger, gesucht hatten, wie RBB24 berichtet. Seither kämpfen die Eheleute W. verzweifelt darum, ihr Zuhause nicht zu verlieren, während der BGH nun das letzte Wort hat.
Der Kampf um das eigene Heim
Die Situation hat sich für die Familie W. dramatisch zugespitzt, nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg 2023 entschied, dass sie ihr Haus abreißen und das Grundstück räumen müssen. Laut diesem Urteil steht der Familie eine Zahlung von 280.000 Euro zu, um die Grundschuld zu löschen, und sie muss zusätzlich 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks an den ursprünglichen Eigentümer zahlen, der erst nach der Versteigerung von seinem Verlust erfahren hatte, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner stellte in der mündlichen Verhandlung klar, dass die Familie durch die Aufhebung des Zuschlags im Jahr 2014 das Grundstück verloren hat und dem ursprünglichen Eigentümer das Eigentum „so, wie es jetzt ist“ herausgeben muss.
Doch nicht alle Punkte laufen zu Ungunsten der Familie W. In zwei Punkten waren die Richter anderer Meinung als das Oberlandesgericht: Der Kläger hat möglicherweise keinen Anspruch darauf, dass die Familie ihr Haus auf eigene Kosten abreißt oder die Grundschuld löscht. Dies könnte für die Familie ein wenig Licht am Ende des Tunnels sein, während sie auf das bevorstehende Urteil des BGH hofft. Angesichts der Komplexität des Falls und der vorläufigen Einschätzungen wird die Entscheidung mit Spannung erwartet, so hat der RBB24 berichtet.
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