Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Dies betrifft rund 73 Millionen Menschen, die in Kürze Post von ihrer Krankenkasse erhalten werden, in der die Einrichtung dieser digitalen Gesundheitsakte angekündigt wird, wie rbb24 berichtet. Die ePA wird die Speicherung aller wichtigen Gesundheitsdaten ermöglichen, darunter Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne. Kritiker äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der potenziellen Komplexität für weniger technikaffine Personen.
Wer hat Zugriff und was passiert mit den Daten?
Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen werden Ihre Gesundheitsdaten in die ePA eintragen, sofern Sie dem nicht widersprechen. Bevor die ePA flächendeckend eingeführt wird, startet zunächst eine Phase in speziellen Modellregionen, in denen die Versicherten die neue Akte aktiv nutzen können. Die Nutzung ist gemäß Verbraucherzentrale freiwillig, und jeder Versicherte kann selbst festlegen, wer Zugriff auf seine Daten erhält. Dies geschieht durch ein Zugriffsmanagement in der dazugehörigen App.
Im Notfall kann die ePA von Vorteil sein, da sie wichtige medizinische Informationen sofort bereitstellt, was das Risiko von Fehlern verringert. Dennoch bleibt die Unsicherheit bezüglich möglicher Datenlecks und Cyberangriffe bestehen. Nutzer können jederzeit Änderungen an den gespeicherten Daten vornehmen, sie einsehen sowie ihre Zugriffsrechte anpassen. Ob in Zukunft tatsächlich in der breiten Masse Vertrauen in die ePA besteht, ist weiterhin fraglich. Zurzeit haben nur etwa ein Prozent der Versicherten dem Anlegen einer ePA widersprochen, berichtet die rbb24.