Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und einen Neuwahltag für Sonntag, den 23. Februar 2025, festgelegt. Diese Entscheidung stellt einen historischen Schritt dar, denn es ist das vierte Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass ein Bundespräsident von seinem Verfassungsrecht Gebrauch macht, um die Legislaturperiode vorzeitig zu beenden. Dies geschah nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD), die keinen Rückhalt fand und somit die Grundlage für diese Rückkehr zur Wahl legte, wie tagesschau.de berichtete.
Die Entscheidung zur Auflösung wurde von Steinmeier als notwendig erachtet, um Rechtssicherheit für die bevorstehende Neuwahl zu gewährleisten. Der Landeswahlleiter für Berlin, Prof. Dr. Stephan Bröchler, äußerte sich positiv zu den Vorbereitungen für die Wahl und betonte, dass diese Entscheidung eine klare Grundlage für die organisatorischen Schritte der bevorstehenden Bundestagswahl schafft. „Die Entscheidung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schafft die unabdingbare rechtliche Sicherheit für die ordnungsgemäße Organisation der Bundestagswahl“, wie berlin.de mitteilte.
Intensivierung des Wahlkampfes
Die politischen Parteien bereiten sich bereits intensiv auf die anstehende Wahl vor. Ein aufregender Wahlkampf steht bevor, da Freitagnachmittage kaum noch für Erholung genutzt werden können. Schlüsseltermine zur Nominierung der Kanzlerkandidaten sind ebenfalls bereits festgelegt. Zum Beispiel plant die SPD, ihren Kanzlerkandidaten am Wochenende des 11./12. Januar zu benennen, und auch die AfD wird sich zu diesem Zeitpunkt entscheiden. In der Wochen vor der Wahl wird es mehrere Parteitage und Wahlprogrammpräsentationen geben, die den politischen Puls der Nation anheizen werden. Der letzte Sitzungstag des Bundestages vor der Wahl wird am 11. Februar stattfinden, wo die Generaldebatte für ein spannendes Finale sorgen könnte.
Trotz der Ankündigung sind Klagen gegen die Bundestagsauflösung durch Abgeordnete eher unwahrscheinlich, da in der Vergangenheit ähnliche Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erfolgreich waren. Unabhängig vom Ergebnis der Neuordnung wird klar, dass der neue Bundestag erheblich verkleinert wird: Nach einer Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wird die Zahl der Mandate auf 630 begrenzt, was bedeutende Veränderungen im Abgeordnetenfeld nach sich ziehen wird. Prominente Gesichter wie Kevin Kühnert von der SPD und Vorsitzenden aus verschiedenen Fraktionen werden nicht mehr Teil des neuen Bundestages sein.