Die Brandenburger Innenministerin Katrin Lange (SPD) plant eine umfassende Überarbeitung des im September eingeführten Verfassungstreue-Checks für angehende Beamte. In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur erklärte Lange, dass zur kritischen Prüfung des Checks externen Rat eingeholt werde. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und BSW vereinbart, den Verfassungstreue-Check im Jahr 2025 auf seine Wirksamkeit und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe zu überprüfen. Das BSW hingegen lehnt die vor wenigen Monaten eingeführte Regelung ab, die unter dem früheren CDU-Innenminister Michael Stübgen initiiert wurde. Ziel der Regelung bleibt jedoch unverändert: Extremisten sollen nicht in den Staatsdienst gelangen. Lange betonte, dass bereits vorher Möglichkeiten bestanden, Extremisten wirksam zu entfernen, was die Relevanz der anstehenden Überprüfung unterstreicht.
Eine weitere wichtige Neuerung wird am 1. April 2024 wirksam: Die Reform des Disziplinarrechts des Bundes ermöglicht eine schnellere Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst. Dieses neue Gesetz, wie von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, sieht vor, dass Disziplinarmaßnahmen durch die zuständigen Behörden ohne ein langwieriges Klageverfahren verhängt werden können. Dies soll die Reaktionszeiten verbessern und sicherstellen, dass solche Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Laut Faeser ist es unerlässlich, Extremisten, die gegen den Staat agieren, konsequent aus dem Dienst zu entfernen, um das Vertrauen in die Integrität der überwältigenden Mehrheit der rechtschaffenen Beamtinnen und Beamten zu schützen.
Veränderungen im Disziplinarrecht
Durch das neue Bundesdisziplinargesetz wird der Prozess der Entfernung von Beamten, die sich extremistischer oder verfassungsfeindlicher Handlungen schuldig gemacht haben, erheblich beschleunigt. Ab sofort genügt eine behördliche Entscheidung, um schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen zu veranlassen, was in der Vergangenheit oft Jahre in Anspruch nahm. Auch das Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue wurde verschärft, sodass politisch Bedienstete sich künftig während ihres Ruhestands klar zur freiheitlichen demokratischen Ordnung bekennen müssen. Dies setzt ein klares Zeichen für die Entschlossenheit des Staates, sich gegen Extremismus zur Wehr zu setzen, wie bmi.bund.de berichtet.