Das Gesundheitsamt Reinickendorf hat ein allgemeines Dekret über Koronaquarantänemaßnahmen erlassen, um noch schneller und einfacher gegen die Ausbreitung des Virus vorgehen zu können. Dieses allgemeine Dekret wurde am 26. Oktober 2020 von Stadtrat Uwe Brockhausen erlassen (SPD) und zunächst auf den 31. Januar 2021 beschränkt. Mit dem allgemeinen Dekret wird die Arbeit des Gesundheitsamtes erleichtert, die Meldewege werden verkürzt und die Menschen sind sofort verpflichtet, die räumliche Isolation (Quarantäne) einzuhalten, wenn dies beispielsweise der Fall ist ein positives Testergebnis für sie oder sie sind Ansprechpartner der Kategorie I nach den Kriterien von RKI sind. Da die Zahl der Neuinfektionen immer noch zu hoch ist, ist eine echte Trendwende bei der Pandemie noch nicht in Sicht, und auch in Reinickendorf sind hoch ansteckende Mutationen des Coronavirus aufgetreten. Das allgemeine Dekret über Koronaquarantänemaßnahmen musste heute verlängert werden. Es ist jetzt bis zum 30. April 2021 gültig.
Bezirksrat Uwe Brockhausen (SPD): „Das allgemeine Dekret erleichtert uns die tägliche Arbeit dank der unmittelbar geltenden Vorschriften. Es ist unsere oberste Priorität, die Pandemie zu bekämpfen und die Ausbreitung des Virus im Interesse des Gesundheitsschutzes einzudämmen. Wir müssen gut und effizient arbeiten. Es ist daher auch notwendig, das allgemeine Dekret über Koronaquarantänemaßnahmen zu erweitern. „“
Das vollständige allgemeine Dekret wird hier veröffentlicht: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/allgemeinverfuetzung_2021-01-29.pdf
.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.