Die besinnliche Weihnachtszeit bringt nicht nur festliche Stimmung, sondern auch neue Regeln für Autofahrer in Deutschland. Wie Berlin Live berichtete, sollten Weihnachtsfreunde besonders vorsichtig sein, wenn es um die Dekoration ihrer Fahrzeuge geht. Entsprechende Vorschriften der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung (StVZO) verbieten Lichterketten sowohl außen als auch innen am Auto, da sie andere Verkehrsteilnehmer blenden können. Ein Verstoß gegen diese Regel kann bis zu 20 Euro kosten und sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährden.
Darüber hinaus sollten Weihnachtskugeln nicht am Rückspiegel hängen, um das Sichtfeld des Fahrers nicht zu beeinträchtigen, was ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben kann. Auch Figuren auf dem Armaturenbrett müssen gut gesichert sein – andernfalls drohen Bußgelder bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ebenso gilt: Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen müssen stets sichtbar bleiben. Wird das Kennzeichen durch Deko verdeckt, droht ein Bußgeld von bis zu 65 Euro, was die Fahrt rechtlich in Frage stellen kann.
Neue Regelung für Reifen ab Oktober 2024
Doch nicht nur die Weihnachtsdekoration birgt Fallen – ab Oktober 2024 müssen sich Autofahrer auf eine weitere wichtige Regelung einstellen, wie Faktastisch berichtete. Ab diesem Stichtag sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt. Reifen mit der bisherigen M+S-Kennzeichnung dürfen nicht mehr verwendet werden. Autofahrer, die diese neuen Vorschriften missachten, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen und riskieren zudem einen Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Reifen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss sogar mit Strafen bis zu 100 Euro rechnen.