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Urteil im Doppelgängermord : Grausame Rache mit 56 Messerstichen!

In einer erschütternden Wendung im Mordfall eines 25-jährigen Mannes, der 2022 im Rahmen eines Volksfestes in Berlin-Neukölln eine tödliche Messerattacke beging, wurde das Urteil nun rechtskräftig. Laut dem Landgericht Berlin wurde der Angeklagte, zu diesem Zeitpunkt erst 20 Jahre alt, zu einer Jugendstrafe von acht Jahren wegen Mordes verurteilt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigte, dass das Urteil keine rechtlichen Fehler aufwies. Der Angriff geschah im April 2022 während eines Streits, der aus Rache motiviert war, nachdem der Angeklagte zuvor vom Opfer körperlich verletzt worden war. Das Opfer brach nach zehn Stichen in den Oberkörper zusammen und verstarb anschließend. Der Täter wurde sechs Monate später bei seiner Rückkehr nach Deutschland festgenommen, nachdem er geflohen war. Ein Mitangeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt, da ihm kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte, wie [rbb24](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/mord-messerangriff-berlin-neukoelln-maientage-urteil-rechtskraeftig.html) berichtete.

Doppelgängerin-Mordprozess endet mit lebenslänglicher Haft

Gleichzeitig wurde in Ingolstadt das Urteil im sogenannten Doppelgängerin-Mordprozess gefällt: Eine 25-jährige Frau und ihr 26-jähriger Komplize wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die brutale Tat ereignete sich im August 2022, als die Angeklagte ihre 23-jährige Doppelgängerin aus Baden-Württemberg über ein soziales Netzwerk kontaktierte. Mit dem Plan, ihren eigenen Tod vorzutäuschen, lockte sie ihr Opfer unter einem Vorwand in einen Wald und stach 56 Mal auf sie ein. Erschreckend ist der Hintergrund: Sie wollte der Polizei entkommen und ein neues Leben beginnen, nachdem ihre Familienverhältnisse belastet waren. Die Leiche wurde im Auto der Täterin entdeckt, was zunächst zur Annahme führte, dass sie selbst ermordet wurde. Richter Konrad Kliegl bezeichnete die Tat als „verstörend“ und erkannte die besondere Schwere der Schuld an. Zudem wurde die Angeklagte wegen des versuchten Auftragsmords an ihrem Schwager verurteilt, obwohl dieser nicht ausgeführt wurde, wie [inFranken](https://www.infranken.de/bayern/doppelgaengerin-mord-ingolstadt-haftstrafe-urteil-prozess-familienstreitigkeiten-tatort-art-5523178) berichtete.

RBB24

NAG Redaktion

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