im Bereich der Nachbarschafts-, Miet- oder Familienstreitigkeiten kommen.
In Berlin werden jedes Jahr viele Straf- und Zivilverfahren geführt, die oft hohe Kosten verursachen und eine lange Wartezeit vor Gericht bedeuten. Daher bietet die Bezirksverordnetenversammlung eine Alternative an, die sogenannten Schiedsverfahren. Diese werden von Schiedspersonen durchgeführt, die von den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen ernannt werden. Dabei handelt es sich nicht um Juristen, sondern um Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre Tätigkeit als Schiedsperson eine wichtige ehrenamtliche Aufgabe wahrnehmen.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Sie sollen dabei vermitteln und Lösungen finden, die für beide Seiten akzeptabel sind. So können Streitigkeiten in vielen Bereichen, wie im Nachbarschafts-, Miet- oder Familienrecht, durch ein Schiedsverfahren schnell und kostengünstig gelöst werden. Auch bei Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts oder des Verbraucherschutzes kann ein Schiedsverfahren eine sinnvolle Alternative sein.
Ein Schiedsverfahren bietet viele Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren. Es ist oft schneller, da die Schiedspersonen zeitnah Termine vereinbaren und Verhandlungen durchführen können. Auch die Kosten sind in der Regel wesentlich niedriger. Während bei einem Gerichtsverfahren oft teure Anwälte hinzugezogen werden, entfallen diese Kosten bei einem Schiedsverfahren meist komplett oder sind zumindest deutlich geringer.
Ein weiterer Vorteil ist die Vertraulichkeit des Verfahrens. Anders als bei einem Gerichtsverfahren, bei dem die öffentliche Verhandlung oft für alle zugänglich ist, finden Schiedsverfahren in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Interessen ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu vertreten und Lösungen zu finden, die ihren Bedürfnissen besser entsprechen.
Die Schiedspersonen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt und können in dieser Zeit mehrere hundert Verfahren durchführen. Die Auswahl erfolgt nach einem Bewerbungsverfahren, bei dem unter anderem persönliche Kompetenzen und Lebenserfahrung im Vordergrund stehen. Wichtig ist auch, dass die Schiedspersonen unabhängig und unparteiisch sind und in keiner Beziehung zu den Streitparteien stehen.
In Berlin gibt es in jedem Bezirk mindestens eine Schiedsperson. Die genaue Anzahl hängt von der Größe des Bezirks und dem Bedarf ab. Die Bezirksverordnetenversammlungen sind für die Auswahl der Schiedspersonen zuständig und stellen auch die nötigen Räumlichkeiten und Materialien zur Verfügung.
Insgesamt bietet das Schiedsverfahren eine wichtige Alternative zu klassischen Gerichtsverfahren. Es ist schnell, kostengünstig und bietet den Parteien eine vertrauliche Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei leisten die Schiedspersonen eine wichtige ehrenamtliche Arbeit, die oft unerkannt bleibt. Wenn es also zu einer Streitigkeit kommt, lohnt es sich, sich über die Möglichkeiten eines Schiedsverfahrens zu informieren und die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch zu nehmen.