Mit dem Einbruch der winterlichen Kälte und der Adventszeit häufen sich die Anfragen an die Behörden bezüglich der Straßenreinigungspflicht. In Berlin ist die Regelung klar: Anwohner sind in bestimmten Straßen verpflichtet, den Bereich vor ihrem Grundstück zu reinigen, während in anderen Fällen die Berliner Stadtreinigung (BSR) die Verantwortung übernimmt. Die Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) betont, dass die Anlieger mit ihrer Präsenz vor Ort schnell auf Verschmutzungen reagieren können und somit zur öffentlichen Sicherheit beitragen. Diese Regelung gilt besonders für die Straßen im Verzeichnis C, die eine ordnungsgemäße und zeitnahe Reinigung sicherstellen sollen, um sowohl die Sicherheit als auch das Erscheinungsbild des Stadtteils zu wahren, wie berlin.de berichtet.
Richtlinien für die Straßenreinigung in Hildesheim
Ähnlich gestaltet sich die Situation in Hildesheim, wo die Straßenreinigungssatzung festlegt, ob die Stadt oder die Grundstückseigentümer für die Reinigung verantwortlich sind. Hier übernimmt die Stadt die Reinigung der Fahrbahn, während die Anlieger für Geh- und Radwege zuständig sind. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Straßen sauber gehalten werden, und betont das gemeinsame Engagement von Bürgern, Verwaltung und anderen Institutionen beim jährlichen „Frühjahrsputz“. Zusätzlich werden bei unverzüglich abgelagerten Abfällen spezielle Aufräumaktionen organisiert, um das Stadtbild zu verbessern. Weitere Informationen zu den Reinigungspflichten sind im Fachbereich Ordnung und Gewerbe der Stadt Hildesheim erhältlich, wie stadt-hildesheim.de mitteilt.