Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplanentwurf in Zehlendorf
Die Stadt Berlin plant den Neubau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit darüber liegenden Wohnungen auf dem Grundstück Fischerhüttenstr. 64/68 im Ortsteil Zehlendorf. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen wird nun eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.
Im Zeitraum vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023 können die Pläne und Entwürfe im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, eingesehen werden. Die Auslegungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 15:30 sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Zeit die Möglichkeit, nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Stellungnahmen abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Die Unterlagen können zudem während der Auslegungsfrist im Internet über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de/projekte sowie unter www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ eingesehen werden.
Für die Einsichtnahme sind folgende Kontaktdaten zu beachten: Das Dienstgebäude des Bezirksamts befindet sich im Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, 2. Etage im Flurbereich des Fachbereichs. Auskünfte gibt es im Zimmer E 224 oder telefonisch unter 90299-5288 oder 90299-0.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Schritt im Planungsprozess und ermöglicht allen Interessierten, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt zu beteiligen. Nutzen Sie die Chance und geben Sie Ihre Stellungnahme ab!