In einem dramatischen Mordprozess steht ein 21-jähriger Mann vor dem Berliner Landgericht, nachdem er mutmaßlich einen 18-Jährigen am 6. Mai 2023 in Spandau getötet hat. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Mord aus "Blutrache", ausgelöst durch einen Konflikt in der Türkei, bei dem ein Angehöriger des Opfers zuvor einen Verwandten des Angeklagten getötet hatte. Gemeinsam mit einem weiteren Cousin, der bei der Tat ebenfalls beteiligt war, soll der 21-Jährige im Berliner Bezirk Falkenhagener Feld auf das Opfer gewartet und ihm dann mehrere Schüsse angelegt haben, gefolgt von tödlichen Messerstichen, wie rbb24 berichtet. Nach der Tat flüchteten die beiden in die Schweiz, wo sie noch im Mai 2023 verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert wurden. Für den Prozess sind bereits 21 Verhandlungstage bis Ende Februar 2025 eingeplant.
Aufarbeitung des "Berliner Raser-Falls"
In einem getrennten, aber nicht weniger schockierenden Rechtsfall hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines weiteren Angeklagten im sogenannten "Berliner Raser-Fall" bestätigt und damit ein weiteres Mal die Rechte des Unbeteiligten gewürdigt, der beim illegalen Autorennen der Angeklagten am 1. Februar 2016 sein Leben verlor. Ursprünglich waren beide Männer wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden, nachdem sie sich in der Berliner Innenstadt ein gefährliches Rennen lieferten, während sie rotlichtüberfahren und gravierende Folgen in Kauf nahmen, die letztendlich den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Folge hatten, wie anwaltonline berichtet. In der aktuellen Rechtslage wurde die Schuld des Fahrers des Fahrzeugs, das direkt mit dem anderen Fahrzeug kollidierte, aufgrund seines extrem risikobehafteten Verhaltens rasch bekräftigt.
In diesem schockierenden Fall, bei dem es um das bewusste In-Kaufnehmen von tödlichen Konsequenzen für Unbeteiligte geht, hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Motive des Angeklagten, das Rennen zu gewinnen, nicht als ausschließend für die vorsätzliche Tötung gelten, was unterstreicht, wie schwerwiegend solche Verbrechen gewertet werden. Sein Komplize, jedoch nicht direkt am tödlichen Unfall beteiligt, steht hingegen vor einer neuerlichen Verhandlung, da das Gericht keine klare gemeinsame Absicht zur Tötung nachweisen konnte.