Am 14. Juni 2025 kamen etwa 2.000 Menschen zu einer propalästinensischen Demonstration auf der Straße des 17. Juni in Berlin-Tiergarten zusammen. Die Teilnehmer forderten einen Stopp der deutschen Rüstungslieferungen an Israel und riefen nach „Freiheit für Palästina“. Begleitet von Palästina-Flaggen, Reden und Musik, zeigte sich die Versammlung als Ausdruck von Solidarität mit der palästinensischen Bewegung.

Initiativen wie „Nie wieder Krieg – Die Waffen nieder“ und die Friedenskoordination Berlin hatten zur Kundgebung aufgerufen. Die Veranstalter betonten, dass Solidarität mit Palästina und der Friedensbewegung nicht kriminalisiert werden dürfe. In der Nähe fanden jedoch zwei kleine Gegendemonstrationen aus Solidarität mit Israel statt. Laut einem Polizeisprecher mussten vereinzelt freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden, da verbotene Parolen oder Symbole zur Sprache kamen. Die Polizei war mit etwa 450 Einsatzkräften vor Ort.

Politischer Kontext und internationale Spannungen

Die Demonstration fand vor dem Hintergrund einer angespannten politischen Lage statt. Israel hatte in der Nacht zu Freitag einen Großangriff auf iranische Militärführer, Armeestandorte und Atomanlagen durchgeführt. Dies hatte zur Folge, dass der Iran mit Raketen und Drohnen auf israelische Städte reagierte. In diesem Zusammenhang wurde die jüngste Eskalation des Konflikts zwischen Israel und dem Iran in den Reden der Demonstranten jedoch nur wenig thematisiert. Der Aufruf zur Kundgebung bezeichnete die Versammlung jedoch auch als Aktion gegen den Krieg Israels gegen den Iran.

Darüber hinaus plante Israel gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Diese Normalisierung der Beziehungen wurde von dem iranischen Präsidenten Hassan Ruhani als Fehlkalkulation und Verrat an den Palästinensern und Muslimen bezeichnet. Ruhani drohte mit Konsequenzen und warnte, dass der Zugang Israels zur Region am Persischen Golf eine härtere Gangart nach sich ziehen könnte.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland

In Deutschland wird die Unterstützung der palästinensischen Bewegung zunehmend schwieriger. Wie Alexander Gorski, ein auf Versammlungsrecht spezialisierter Anwalt, berichtet, werden neben dem Versammlungs- und Strafrecht auch andere rechtliche Mechanismen verwendet, um die Bewegung zu unterdrücken. Personen, die auf öffentliche Gelder, Räume oder Arbeitsplätze angewiesen sind, können mit Konsequenzen rechnen. Dies schafft ein „Mosaik“ der Repression, das die Solidarität mit Palästina gefährdet.

Der so genannte „chilling effect“ führt dazu, dass Menschen aus Angst vor Repressalien ihre Meinungsfreiheit nicht wahrnehmen. Insbesondere für Menschen ohne deutschen Pass kann selbst eine kleine strafrechtliche Verurteilung existentielle Konsequenzen haben, der Aufenthaltstitel oder gar die Flüchtlingseigenschaft kann dadurch gefährdet werden. Zudem wird diskutiert, ob einfache Äußerungen in sozialen Medien zu einer Ausweisung führen könnten.

Die Einschätzungen zur Meinungsfreiheit und zu den Versammlungsrechten zeigen die Herausforderungen, denen sich die palästinensische Solidarszene in Deutschland gegenübersieht. Während das Grundgesetz in Artikel 5 die Meinungsfreiheit garantiert, wird diese durch die Befürchtung von Straftaten und den Verdacht auf Antisemitismus stark eingeschränkt. Auch Parolen, die oft mit der palästinensischen Bewegung in Verbindung gebracht werden, werden häufig pauschal kriminalisiert.