Die Vorfreude auf Silvester wird in diesem Jahr von strengen Regeln begleitet: Vom 28. bis 31. Dezember dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verkauft werden, wie B.Z. berichtet. Der Verkauf findet jedoch nur an diesen drei Tagen statt, um die Sicherheit während der festlichen Feierlichkeiten zu gewährleisten. Besonders wichtig ist, dass das Zünden der Feuerwerkskörper streng geregelt ist: erlaubt ist es nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18 Uhr bis zum 1. Januar, 7 Uhr. Personen unter 18 Jahren dürfen zudem keinen Kurzzeitfeuerwerk benutzen, und der Betrieb offizieller Raketen und Böller ist nur nach Erstellung potenzieller Genehmigungen gestattet.
Statistisch gesehen sind Böller-Unfälle besorgniserregend. Laut dem Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) waren 97 Prozent der verletzten Personen Männer, und seit 2005/06 wurden rund 150 Patienten mit schweren Handverletzungen stationär behandelt. Besonders Kinder und Jugendliche sind gefährdet, da sie oft Blindgänger finden. Zudem richtet sich die Warnung, nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zu verwenden, auch an alle Verbraucher. Wer illegale Feuerwerkskörper wie „Polenböller“ zündet, setzt sich nicht nur in Lebensgefahr, sondern muss auch mit hohen Bußgeldern rechnen, wie Ludwigshafen24 betont.
Sicherheit steht an erster Stelle
Der Umgang mit Feuerwerk erfordert besondere Vorsicht. Auf keinen Fall sollte man Böller oder Raketen in geschlossenen Räumen zünden. Auch die Verwendung von Feuerlöschern oder Eimern mit Wasser kann bei kleineren Bränden entscheidend sein. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Kinder und Betrunkene nicht mit Feuerwerkskörpern hantieren, da sie die Gefahren nicht richtig einschätzen können. Es wird empfohlen, die Gebrauchsanweisung der jeweiligen Feuerwerkskörper gründlich zu lesen und keine manipulierten Produkte zu verwenden, da dies schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen kann.