Berlin

Sicherheit am Brandenburger Tor: Verbot von Messern zu Silvester!

Am 17. Dezember 2024 hat der Senat von Berlin ein striktes Waffenverbot für die Silvesterfeierlichkeiten am Brandenburger Tor beschlossen. Dieses Verbot tritt am 31. Dezember 2024 um 14 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar 2025 um 6 Uhr. Die Verordnung, die auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, erlassen wurde, betrifft zudem das Führen von Messern und sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Auch Inhaber eines Kleinen Waffenscheins sind von diesem Verbot betroffen. Das Verbot zielt darauf ab, die Sicherheit während der Veranstaltung „Celebrate at the Gate“ zu gewährleisten, die in diesem Jahr erneut mit zahlreichen Gästen aus dem In- und Ausland stattfindet, als berlin.de berichtete.

Neue Regelungen im Waffenrecht 2024

Seit dem 31. Oktober 2024 gelten zudem umfassende Änderungen des Waffenrechts, die im sogenannten „Sicherheitspaket“ beschlossen wurden. Diese beinhalten die Einführung von dauerhaften und kurzfristigen Waffenverbotszonen, die sowohl ganze Stadtteile als auch spezifische Bereiche betreffen können. In Waffenverbotszonen ist das Führen von Messern generell untersagt, wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Die Änderungen wurden von der Ampel-Koalition beschlossen und sollen Ausdruck einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt durch Waffentragen sein, wie knife-blog.com schildert. Besonders bemerkenswert ist, dass das Führen von Springmessern unter gewissen Bedingungen weiterhin erlaubt bleibt, jedoch mit strengen Auflagen verbunden ist.

Verstöße gegen die neuen Regelungen können teuer werden: Bei einem Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern innerhalb der festgelegten Verbotszone drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Darüber hinaus können unerlaubt mitgeführte Waffen und Messer von den Behörden eingezogen werden. Die Verordnung und die gesetzlichen Neuerungen richten sich nicht nur gegen die Sicherheit auf Veranstaltungen, sondern stellen auch klar, dass das Verbot für alle gilt, es sei denn, es liegt ein nachweisliches berechtigtes Interesse vor.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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