Ein kurioser Vorfall am Flughafen BER sorgt für Aufsehen: Ein Reisender wurde von Zollbeamten erwischt, als er eine lebende Schlange in seiner Unterhose schmuggelte. Dennis R., Zollamtsrat, erklärte, dass solche skurrilen Geschichten zum Alltag am Flughafen gehören. „Was genau der Herr mit dem Tier vorhatte, bleibt ein Rätsel“, so R. Die Zollbeamten sind es gewohnt, die merkwürdigsten Gegenstände sicherzustellen – von ausgestopften Tieren bis hin zu wertvollen Metallen. Der Fall der Schlange ist nur einer von vielen, in denen Gegenstände beschlagnahmt wurden, nachdem sie eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargestellt haben, wie Berlin Live berichtete.
Ein weiteres Problem, mit dem die Zollbeamten regelmäßig konfrontiert sind, sind die unklaren Vorschriften bezüglich der Einfuhr von Tabakwaren und Drogen. „Gerade Marihuana haben wir jetzt vermehrt entdeckt“, fügte R. hinzu. Auch wenn Cannabis in Deutschland legal ist, können Reisende außerhalb Deutschlands Probleme bekommen, wenn sie sich nicht an die internationalen Vorschriften halten. Passagiere sollten sich vor ihrer Reise über die erlaubten und unerlaubten Gegenstände informieren.
Waren und Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Reisende mit Wohnsitz außerhalb der EU können beim Zoll ihre Mehrwertsteuer für in Deutschland gekaufte Waren zurückfordern. Dazu müssen sie die Einkäufe zusammen mit Rechnungen und Reisedokumenten beim Zoll vorlegen, um eine Ausfuhrbestätigung zu erhalten. Nach dem Check-in sind die dafür festgelegten Prozessschritte leicht zu befolgen, wie ber.berlin-airport.de erklärt.
Ob mit kuriosem Gepäck oder dem Wunsch, die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten – der Flughafen BER bleibt ein Ort voller Überraschungen und Herausforderungen, für Reisende und Zollbeamte gleichermaßen.
Berlin Live