Am 30. August 2024 wurden mehrere straffällig gewordene Asylbewerber, darunter Vergewaltiger und Messerstecher, in einem Flugzeug nach Afghanistan zurückgeschickt. Jede dieser Personen erhielt zusätzlich 1000 Euro Bargeld aus staatlichen Mitteln. Dieses Vorgehen hat bei vielen Menschen für Entsetzen gesorgt, da nicht nur die Abschiebung an sich, sondern auch die finanzielle Unterstützung solcher Straftäter auf großes Unverständnis stieß. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte jedoch die Zahlung dieses "Handgelds" als ein übliches Verfahren.
Der Hintergrund dieser Praxis ist juristisch begründet. Ausreisepflichtige Flüchtlinge könnten vor Gericht argumentieren, dass ihnen in ihrem Herkunftsland die Verelendung droht. In solchen Fällen könnten Gerichte die Abschiebung aufheben. Laut Faeser liegt die Höhe des "Handgelds" allerdings in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer.
Landratsamt Ravensburg und finanzielle Förderung
Flüchtlinge in Baden-Württemberg erhalten teilweise sogar mehr als die erwähnten 1000 Euro, wenn sie das Land verlassen. Das Landratsamt Ravensburg teilte mit, dass sich die finanzielle Förderung in der Regel aus Flugkosten, einer Reisebeihilfe und einer Starthilfe zusammensetzt. Durchschnittlich beträgt die Starthilfe 1200 Euro pro Person, wobei das "Handgeld" in Einzelfällen auch deutlich darüber liegen kann. Diese Informationen stammen laut Angaben von www.schwaebische.de.
Besonders auffällig sind die Zahlungen im Landkreis Biberach, wo in speziellen Fällen teilweise bis zu 10.000 Euro an Flüchtlinge gezahlt werden, um ihre Motivation zur freiwilligen Rückkehr zu fördern. Diese hohen Summen werden nur in sehr wenigen Fällen und unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt, wie der Pressesprecher Philipp Friedel bestätigt.
Wirtschaftliche Überlegungen der Landratsämter
Die Abschiebung von Asylbewerbern ist auch eine Rechenaufgabe für die Landratsämter. Alleinstehende Asylbewerber haben Anspruch auf 460 Euro pro Monat, Paare gemeinsam auf 413 Euro und Kinder erhalten je nach Alter zwischen 312 und 408 Euro. Angesichts dieser laufenden Kosten erscheint die einmalige Auszahlung einer Starthilfe wirtschaftlich sinnvoller. Diese finanzielle Hilfe basiert auf dem Programm „REAG/GARP“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Abkürzungen für „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ und „Government Assisted Repatriation Programme“.
Die Landratsämter übernehmen dabei meist die Reisekosten und gewähren Reisebeihilfen. Nach erfolgter Ausreise können eventuell weitere Geldleistungen zur Starthilfe gewährt werden, wenn nicht genügend eigene Mittel vorhanden sind. Die genaue Höhe der Unterstützung richtet sich dabei stets nach dem individuellen Einzelfall.
Aufgrund dieser finanziellen Unterstützungen gibt es zahlreiche Diskussionen, insbesondere wenn die „Handgelder“ auch an verurteilte Straftäter gehen. CDU-Politiker wie Lena Düpont und Christoph Ploß kritisieren diese Zahlungen scharf. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch am 21. April 2022, dass Abgeschobene in der Lage sein müssen, ihre „elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“ (BVerwG 1 C 10.21). Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.schwaebische.de.