Die Betreiber des Bordells „Artemis“ in Charlottenburg-Wilmersdorf sind nicht zu bremsen! Am Montag wollen sie vor dem Verwaltungsgericht in Berlin eine Baugenehmigung für ein weiteres, größeres Bordell durchsetzen. Dies wurde in einer Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts bekannt gegeben, wie die Berliner Morgenpost berichtete. Das neue Bordell soll direkt gegenüber dem bestehenden „Artemis“ entstehen, in einer Halle, die zuvor als Weinhandel diente.
Laut Angaben der Betreiber Hakim Ş. und Kenan Ş. wurde die Baugenehmigung bereits 2019 beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beantragt, doch seither gab es keinen Fortschritt. Nun, wo das Gebäude für andere Nutzungen zur Verfügung steht, stellt sich das Land Berlin quer und versucht, den Betrieb als Bordell zu verhindern, ohne die Gründe dafür zu offenbaren. In der Vergangenheit wurde das „Artemis“ bereits 2016 bei einer großangelegten Razzia von der Polizei durchsucht, allerdings erwiesen sich die Vorwürfe der Steuerhinterziehung als ungerechtfertigt, und das Land Berlin musste den Betreibern 250.000 Euro Entschädigung zahlen, sowie sich entschuldigen.
Rechtslage und Baugenehmigungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Projekte sind komplex. Das Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte, zuletzt aktualisiert im April 2024, spielt hierbei eine zentrale Rolle. Es regelt die Vorschriften, unter denen Bauprodukte überwacht und genehmigt werden, um Standards zu sichern und die Sicherheit der Bauvorhaben zu garantieren berlin.de. In dieser Gemengelage könnte die Entscheidung des Gerichts für die Betreiber des „Artemis“ von entscheidender Bedeutung sein, denn das geplante Großbordell wäre das größte seiner Art in Berlin, mit einer Fläche von 3.000 Quadratmetern, die für sexuelle Dienstleistungen genutzt werden soll.