Am 24. Oktober 2025 hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen neuen Kriterienkatalog für die Gestaltung von Brandwänden eingeführt. Dieser Katalog soll verbindliche Beurteilungskriterien für Genehmigungen liefern und wird als wichtiger Schritt angesehen, um eine Lücke in der Berliner Bauordnung zu schließen, die zuvor die Gestaltung von Brandwänden nicht ausreichend regelte. Brandwände sind im Wesentlichen Außenwände, die nicht als klassische Fassaden gelten und oft ungenutzt bleiben.

Der neue Ansatz fördert nicht nur eine innovative Nutzung dieser Flächen, sondern ermöglicht auch künstlerische Gestaltungselemente. Diese sollen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität, wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz sensibler Stadtbereiche bieten. So können gemeinwohlorientierte oder künstlerische Inhalte durch Sponsoring oder Werbung ergänzt werden, ohne das Stadtbild zu beeinträchtigen.

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Kriterien und Regelungen

Zu den wesentlichen Eckpunkten des Kriterienkatalogs gehören:

  • Genehmigungspflicht für künstlerische Bemalungen mit Werbebotschaften ab einer Fläche von einem Quadratmeter.
  • Die Gestaltung muss sich harmonisch ins Stadtbild einfügen.
  • Werbung darf maximal 10 Prozent des Gesamtmotivs ausmachen.
  • Plakate oder Transparente sind in der Regel unzulässig; das Motiv soll handwerklich aufgetragen werden.
  • Inhalte, die diskriminierend, sexistisch oder gewaltverherrlichend sind, sind verboten. Ebenso alle Anlagen mit Umwelteinwirkungen.
  • Genehmigungen gelten für maximal zwei Jahre und müssen dem Bezirksamt zur Prüfung vorgelegt werden.
  • In denkmalgeschützten Ensembles oder Wohngebieten ist Werbung ebenfalls untersagt.

Dieser neue Kriterienkatalog ersetzt das vorherige Genehmigungskonzept für Werbeanlagen an Baugerüsten, das im März 2023 in Kraft trat. Damit wird eine moderne und rechtssichere Grundlage für Werbung im öffentlichen Raum geschaffen.

Der rechtliche Rahmen für Brandwände

Brandwände sind nicht nur gestalterische Elemente, sondern erfüllen auch wichtige bauliche und sicherheitstechnische Funktionen. Sie müssen eine Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude oder Brandabschnitte verhindern und sind gemäß den baurechtlichen Bestimmungen der Bauordnung erforderlich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem der Abstand zur Nachbargrenze und die Zweckbestimmung des jeweiligen Gebäudes.

Brandwände müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und sind in ihrer Bauweise strengen Vorgaben unterzogen. Diese reichen von der Materialbeschaffenheit über die Höhe bis hin zu speziellen Anforderungen, wenn diese Bauteile als innere Brandwände fungieren.

Die Bauordnung sieht vor, dass Brandwände bis zur Bedachung geführt werden und gewisse Ausnahmen hinsichtlich der Gestaltung gemacht werden können. In bestimmten Fällen, etwa bei landwirtschaftlichen Gebäuden, können alternative Lösungen entwickelt werden. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, was die Flexibilität in der Baugestaltung und den Brandschutz betrifft.

Im Rahmen dieser Neuerungen wird auch auf die Aktualisierung des Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetzes verwiesen, welches zuletzt im Mai 2024 geändert wurde. Diese Änderungen könnten weitere rechtliche Rahmenbedingungen für bauliche Entscheidungen und deren Überwachung beeinflussen.