Das Berliner Verwaltungsgericht hat erneut einen Antrag abgelehnt, der die Bundesregierung dazu bewegen sollte, Waffenexporte nach Israel zu stoppen. Ein palästinensischer Antragsteller aus dem Gaza-Streifen argumentierte, dass die deutschen Waffenlieferungen eine konkrete Gefahr der völkerrechtswidrigen Anwendung gegen ihn darstellen. Trotz dieser Bedenken wies das Gericht den Antrag als unzulässig zurück. Bereits im Juni wurden ähnliche Eilanträge von anderen Palästinensern abgewiesen, was zeigt, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung der Waffenexporte nahezu ausgeschöpft sind, wie rbb24 berichtete.
Waffenexporte und rechtliche Hürden
Die Bundesregierung genehmigte im Jahr 2023 Rüstungsexporte nach Israel im Wert von 326,5 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2024 beläuft sich die Genehmigung bis Mitte November auf 131,1 Millionen Euro, vorwiegend für nicht-kampfmilitärische Ausrüstung. Diese Entwicklungen stehen im Kontext umfassenderer rechtlicher Überlegungen, da mehrere Bewohner des Gaza-Streifens vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung klagen. Das Gericht verlangt von der Regierung, darzulegen, wie sie sicherstellt, dass die Genehmigungen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht gefährden, wie LTO berichtete.
Obwohl die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurden, erwies sich die rechtliche Basis für eine solche Anfechtung als problematisch. Viele dieser Anträge wurden als unzulässig erachtet, da die Antragsteller nicht alle notwendigen Schritte eingehalten hatten. Für die Betroffenen bleibt die Frage, inwieweit deutsche Gerichte die Entscheidungen der Bundesregierung zu Waffenexporten an Israel überwachen können, während gleichzeitig die Sicherheitspolitik und internationale Verpflichtungen in einem sensiblen Rahmen stehen.