In einem Fall aus Bonn-Bad Godesberg ist ein hitziger Nachbarschaftsstreit über Kinderlärm vor dem Amtsgericht gelandet. Während einer Familie mit zwei kleinen Töchtern, die als „Schreikind“ gilt, die kindliche Lebensfreude nicht zu nehmen ist, klagte ein Nachbar über Krach – und zwar nicht nur über das Geschrei, sondern auch über alltägliche Geräusche wie das Klicken von Lichtschaltern und das Türknallen. Der Nachbar reichte daraufhin eine Unterlassungsklage ein und verlangte von den Eltern, den Lärm zu reduzieren. Im schlimmsten Fall drohte ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro, wie Berlin Live berichtete.
Das Gericht entschied, dass die Eltern während der gesetzlichen Ruhezeiten, also zwischen 12 und 15 Uhr sowie nach 22 Uhr, den Lärm unter Kontrolle bringen müssen. Allerdings zeigt der Fall, dass die deutsche Rechtsprechung oft kinderfreundlich ist. So erklärte der Bundesgerichtshof, dass „altersgerecht übliches kindliches Verhalten“ akzeptiert werden muss und Kinderlärm grundsätzlich toleriert werden sollte – auch wenn damit oft Konflikte entstehen. Bei übermäßigen Störungen könnte dies aber, wie in diesem Fall, zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen, wie Brisant anmerkte.
Die Familie, die mittlerweile umgezogen ist, fand ein neues Zuhause, in dem ihre Kinder die Freiheit haben, zu spielen und zu toben, ohne Nachbarn zu stören. Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die Grenzbereiche des Tolerierbaren, wenn es um Kinderlärm in Mietwohnungen geht und verdeutlicht, dass auch alltägliche Geräusche schnell zu einem unüberwindbaren Streit werden können.