Im vergangenen Jahr mussten 58 unschuldige Menschen in Berlin für insgesamt 4.803 Tage hinter Gittern verbringen. Dafür wurden ihnen von der Senatsjustizverwaltung insgesamt 360.225 Euro Entschädigung gezahlt, wie B.Z./dpa berichtet. Die Betroffenen saßen meist in Untersuchungshaft, bis sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise nicht ausreichten. Die Haftzeiten variierten erheblich: Während einige nur 13 Tage in Haft waren, mussten andere bis zu 231 Tage einsitzen. Pro Hafttag erhalten die Betroffenen eine Entschädigung von 75 Euro, eine bundesweit einheitliche Regelung.
Im Jahr 2022 wurden 35 Menschen für insgesamt 2.624 Tage entschädigt, im Jahr 2021 waren es 54 Personen für 6.936 Tage. Die Justizbehörde stellt klar, dass die Auszahlung von Entschädigungen nicht unbedingt auf die Rechtswidrigkeit der Haftmaßnahmen hinweist. Selbst bei einer Verurteilung kann eine Entschädigung fällig werden, insbesondere wenn die Untersuchungshaft länger dauert als die letztendliche Haftstrafe. Zusätzlich gab es im Jahr 2023 Zahlungen von etwa 39.364 Euro für Anwaltskosten oder beschlagnahmte Gegenstände, wie n-tv.de berichtet. Die Beträge der Entschädigungen reichten von knapp 50 bis zu 21.265 Euro.