Ein dramatischer Rechtsstreit um das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche ist gescheitert! Ein deutscher Staatsbürger, der in Südafrika lebt, wollte gerichtlich erzwingen, an der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilzunehmen. Doch das Verwaltungsgericht Berlin wies seinen Eilantrag als unzulässig zurück, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte. Hintergrund des Geschehens ist die verkürzte Frist für die Briefwahl – nur zwei Wochen statt der üblichen sechs. Der Kläger befürchtete, dass seine Wahlunterlagen aufgrund langer Postlaufzeiten nicht rechtzeitig in Berlin ankommen würden, was die Möglichkeit zur Stimmabgabe gefährden könnte. Er forderte von Berlin und der Bundesrepublik, Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern.
Das Gericht stellte klar, dass die Überprüfung des Wahlverfahrens in die Zuständigkeit des Bundestages fällt und daher erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren erfolgen kann. Besondere Umstände für ein Abweichen von dieser Regel waren in diesem Fall nicht gegeben. Für berechtigte Wähler im Ausland gibt es Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ab dem 10. Februar 2025 können diese in Berlin beantragt oder direkt vor Ort in einer Briefwahlstelle abgeholt werden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig versendet werden können. Wähler sollten jedoch die Laufzeiten der Post berücksichtigen, um rechtzeitig ihre Stimmen abgeben zu können, wie das Berliner Serviceportal ausführlich erklärt.
Kritische Fristen und Verfahren
Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass die geltenden Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Wahlunterlagen eine rechtzeitige Stimmabgabe erschweren können. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt etwa zwei Wochen vor dem Wahltag, was bedeutet, dass sich wahlberechtigte Deutsche im Ausland darauf vorbereiten müssen, ihre Anträge bis spätestens 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim zuständigen Wahlamt einzureichen.
Wahlberechtigte im Ausland können in der Zeit vom 13. Januar bis zum 18. Februar 2025 online ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Für eine erfolgreiche Stimmabgabe ist es wichtig, alle erforderlichen Informationen korrekt anzugeben, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn die Unterlagen jedoch nicht rechtzeitig ankommen, können diese Wähler nicht an der Wahl teilnehmen, was die Bedeutung dieser Fristen unterstreicht. Wer Fragen oder Bedenken hat, kann sich an das Bürgertelefon 115 wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
RBB24