Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Allgemeinverfügung zur Aussetzung von Tiertransporten für Tiere, die anfällig für die Maul- und Klauenseuche (MKS) sind, bis zum 18. Januar 2025 verlängert. Diese Entscheidung folgt auf einen bestätigten Fall der hochansteckenden Virusinfektion bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden einheitliche „Stand Still“-Verordnungen erlassen, die das Verbringen von Klauentieren wie Rindern, Schweinen und Schafen unterbinden. Laut Berlin.de ist bisher kein Fall von MKS in Berlin aufgetreten, und die Maßnahme gilt in allen Berliner Bezirken.
Maßnahmen zum Schutz
Die MKS betrifft ausschließlich Klauentiere und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Tierhaltung dar, während Menschen nicht gefährdet sind. Die letzte Erkrankung an MKS in Deutschland wurde 1988 festgestellt. Um die Kontrolle über die mögliche Krankheitsausbreitung zu gewährleisten, können unter anderem auch Zoo- und Wildtiere betroffen sein. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf einsehbar, wie zusätzlich von der Plattform Readkong berichtet wird.
In einer weiteren Maßnahme zur Gesundheitssicherung, die nicht direkt mit MKS verbunden ist, erlässt das Bezirksamt Regelungen zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, die mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Kontakt standen. Enge Kontaktpersonen, die vom Gesundheitsamt benachrichtigt werden, müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Ausgenommen sind Personen, die geimpft oder genesen sind, sofern sie keine Krankheitszeichen aufweisen. Diese Quarantänemaßnahmen sind Teil der geltenden Schutzvorschriften und zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf