In den letzten zwei Wochen hat das Ordnungsamt Treptow-Köpenick intensive Schwerpunktkontrollen zur Sicherung der Schulwege durchgeführt. Dies geschah im Vorfeld des neuen Schuljahres und umfasste insgesamt rund 30 Schulen im Bezirk. Die Behörden möchten insbesondere Eltern und Verkehrsteilnehmer für die Gefahren sensibilisieren, denen junge und oft unerfahrene Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr ausgesetzt sind.
Ein großes Problem, das während dieser Kontrollen auffiel, sind falsch geparkte Fahrzeuge im Schulbereich. Diese können Sichtbehinderungen verursachen und somit die Sicherheit der Kinder gefährden. Zudem führen die häufigen sogenannten „Elterntaxis“ zu gefährlichen Situationen. Die Kontrollen des Allgemeinen Ordnungsdienstes führten zur Feststellung von etwa 230 Verstöße, woraufhin in 160 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Außerdem gab es fast 70 mündliche Verwarnungen. In vier Fällen wurden Fahrzeuge umgesetzt, die eine besondere Gefährdung darstellten.
Aufmerksamkeit im Schulbereich
Vor Schulen treten oftmals problematische Halt- und Parkverstöße auf. Besonders häufig wird gegen das Halten und Parken in zweiter Reihe verstoßen, was insbesondere an unübersichtlichen Stellen gefährlich sein kann. Das Ordnungsamt empfiehlt, möglichst auf das „Elterntaxi“ zu verzichten und die Kinder stattdessen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu bringen. Auf diese Weise könnte nicht nur der Verkehrsfluss vor den Schulen verringert, sondern auch das Bewusstsein der Kinder für risksituationen im Verkehr geschärft werden.
Für die Eltern, die dennoch ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, ermutigt das Ordnungsamt zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
- Fahren Sie im Bereich der Schule langsam und mit Bedacht.
- Achten Sie besonders auf Kinder, die möglicherweise auf der Straße unterwegs sind.
- Halten Sie nur an zulässigen Stellen und lassen Sie Kinder auf der Gehwegseite aussteigen.
- Vermeiden Sie Wendemanöver über den Gehweg.
Radfahren zur Schule
Wenn Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren, hat das Ordnungsamt zusätzliche Empfehlungen parat. So sollten Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren und beim Überqueren der Straße ihr Fahrrad schieben. Auch das Tragen eines Fahrradhelmes ist für das Kind sowie für den begleitenden Erwachsenen dringend angeraten.
Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen, was eine Benutzungspflicht darstellt. Kinder, die bis zu ihrem vollendeten 10. Lebensjahr sind, haben die Möglichkeit, den Gehweg zu nutzen. Zudem dürfen Rad fahrende Kinder, die jünger als 8 Jahre alt sind, auf dem Gehweg von einer über 16-jährigen Aufsichtsperson begleitet werden. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Die durchgeführten Kontrollen und der rege Austausch mit Eltern und anderen Beteiligten zeigten überwiegend Akzeptanz und Verständnis für die Maßnahmen, die zur Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr getroffen wurden. Weitere Informationen zu diesen Themen stehen auch auf der Webseite vom www.berlin.de zur Verfügung.