Ein umstrittener Fall endete mit einem überraschenden Freispruch für einen Vater und seine beiden Söhne, die in Berlin wohnhaft sind und eine Sicherheitsfirma betreiben. Die Anklage warf ihnen vor, einen ehemaligen Mitarbeiter um seinen Lohn betrogen und ihn anschließend zu einem gewalttätigen Übergriff in einer Privatwohnung in Kreuzberg gelockt zu haben. Der Geschädigte hatte über mehrere Monate ohne Vertrag und Bezahlung für das Unternehmen gearbeitet, bevor er mit einem Lockanruf dorthin bestellt wurde, um seine ausstehenden Lohnforderungen von fast 5000 Euro einzufordern. Laut Aussage des Klägers wurde er in der Wohnung von einem der Söhne und dem Vater überfallen und brutal verprügelt, wobei er schwere Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirn-Trauma, davontrug, während die Angeklagten jede Schuld von sich wiesen und von Notwehr sprachen, wie die Berliner Zeitung berichtete.
Der Gerichtsprozess
Der aufwendige Prozess führte zu hitzigen Debatten, in denen der beschuldigte Zeuge mit vulgären Ausdrücken konfrontiert wurde, die die Schwere der Situation verdeutlichten. Trotz der eindringlichen Schilderungen des Geschädigten, der von physischer Gewalt insbesondere mit einem Teigroller berichtete, konnten die Angeklagten nicht verurteilt werden. Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Verletzungen nicht ausreichend erklärt werden konnten und die Aussagen des Klägers inkonsistent waren, weshalb der Freispruch letztlich erging. Neben der körperlichen Misshandlung wurde in der Verhandlung auch auf einen vorherigen arbeitsrechtlichen Vergleich hingewiesen, bei dem dem Geschädigten bereits 4000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden, so die Berichterstattung.
Rechtliche Aspekte von Schmerzensgeld für Angehörige
Im Kontext von Verletzungen und deren rechtlichen Folgen berichtete Dr. Hubert W. van Bühren über die eingeschränkte Praxis der Schmerzensgeldansprüche für nahe Angehörige in Deutschland. Die Gesetze sehen kein direktes Schmerzensgeld vor, wenn Angehörige psychisch unter dem Tod eines Verwandten leiden, es sei denn, die Beeinträchtigungen sind medizinisch nachweisbar. Dieser rechtliche Rahmen macht deutlich, dass nur in speziellen Fällen, in denen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung nachgewiesen werden kann, Schmerzensgeld für Angehörige geht. Dies wirft Fragen auf, welche Erleichterungen Opfer und deren Familien in solchen belastenden Situationen in der Regel zustehen, wie auch die Haufe erläutert.