Elektronische Fußfesseln gegen häusliche Gewalt: Wird Brandenburg handeln?

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Die Einführung elektronischer Fußfesseln in Brandenburg soll häusliche Gewalt bekämpfen. Gesetzentwurf im Kontext steigender Fälle.

Die Einführung elektronischer Fußfesseln in Brandenburg soll häusliche Gewalt bekämpfen. Gesetzentwurf im Kontext steigender Fälle.
Die Einführung elektronischer Fußfesseln in Brandenburg soll häusliche Gewalt bekämpfen. Gesetzentwurf im Kontext steigender Fälle.

Elektronische Fußfesseln gegen häusliche Gewalt: Wird Brandenburg handeln?

In Brandenburg ist seit Februar 2024 die präventive Anlegung elektronischer Fußfesseln für mutmaßliche Gewalt- und Sexualstraftäter möglich. Trotzdem bleibt die tatsächliche Anwendung dieser Maßnahme bislang aus, und dies, obwohl die Zahlen häuslicher Gewalt kontinuierlich ansteigen. Im Jahr 2024 wurden 6.790 Fälle häuslicher Gewalt registriert, was einem Anstieg von über 7% im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie rbb24 berichtet.

Die elektronische Fußfessel, ein GPS-Sender, der am Fußgelenk getragen wird, soll bei Missachtung festgelegter Verbotszonen Alarm auslösen. Jedoch benennt das Polizeipräsidium Potsdam „hohe rechtliche Hürden“ als Grund für die verzögerte Anwendung. Beate Kardels, Sprecherin des Präsidiums, betont, dass vor dem Einsatz der Fußfessel zunächst andere Mittel ausgeschöpft werden müssen. Bislang wurde diese Technologie lediglich in zwei Fällen für verurteilte Sexualstraftäter angewendet.

Neuer Gesetzentwurf auf Bundesebene

Die Bundesregierung plant nun die Einführung elektronischer Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt, der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht eine zeitlich befristete Anordnung vor. Hierbei sollen Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, Täter zur Tragepflicht der Fußfessel zu verpflichten und den Zeitraum der Anordnung auf maximal sechs Monate festzulegen, mit der Option einer dreimonatigen Verlängerung. Dies berichtet Tagesschau.

Ein zentrales Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Tötungsdelikten und schweren Körperverletzungen. So sollen Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich der Täter einer definierten Schutzzone nähert, während die Polizei automatisch alarmiert wird.

Orientierung am spanischen Modell

Der Gesetzentwurf orientiert sich am erfolgreichen spanischen Modell, wo seit der Einführung der elektronischen Fußfessel im Jahr 2009 kein Opfer von einem mit Fußfessel bewachten Täter getötet wurde. Expertinnen und Experten fordern jedoch umfassendere Hilfsangebote und Maßnahmen, um die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten. Kriminologe Thomas Feltes erwähnt, dass technologische Lösungen allein nicht ausreichend seien und begleitende Maßnahmen wie Betreuung und Beratung essenziell sind. Des Weiteren wird ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt gefordert, um die Effektivität dieser Initiativen zu testen.

Bereits im Jahr 2023 wurden über 250.000 Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland registriert, wobei die Dunkelziffer deutlich höher geschätzt wird. Der Großteil der Betroffenen sind Frauen, während die Mehrheit der Tatverdächtigen Männer sind. Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit von Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel, die jedoch mit Skepsis betrachtet werden, insbesondere von Frauenhaus-Verbänden, die fürchten, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden die Fußfessel selten zum Einsatz kommt. MDR hebt hervor, dass es notwendig ist, Täter systematisch zu erfassen und mit ihnen zu arbeiten, um noch effektivere Lösungen zu finden.