Im einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass drei denkmalgeschützte Gebäude auf dem ehemaligen Rangierbahnhof in Berlin-Heinersdorf nicht abgerissen werden dürfen. Der Möbelunternehmer Kurt Krieger, der seit 2011 Eigentümer des Areals ist, wollte die historischen Gebäude beseitigen, um Platz für das Wohnprojekt „Pankower Tor“ mit 2.000 Wohnungen zu schaffen. Diese Entscheidung wurde am 20. Dezember 2024 gefällt und betrifft einen Rundlokschuppen von 1893, einen Ringlokschuppen aus den frühen 1900er Jahren und ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren. Alle drei Gebäude sind seit Jahrzehnten nicht mehr in Nutzung, doch das Gericht stellte fest, dass sie ein bedeutendes Zeugnis der deutschen Eisenbahngeschichte darstellen, wie berlin.de berichtete.
Krieger hatte bereits 2017 beim Land Berlin den Antrag gestellt, diese Bauwerke abzureißen, der jedoch abgelehnt wurde. Daraufhin klagte er. Das Gericht entschied, dass das Landesverwaltungsgericht die Ablehnung des Abbruchs rechtmäßig war und betonte, dass die Denkmaleigenschaft der drei Gebäude unbestritten sei. Die 13. Kammer argumentierte, dass der Erhalt der Gebäude im Interesse der Allgemeinheit liege und die Pflicht zur Wahrung des Denkmalschutzes keine unzumutbare finanzielle Belastung für den Kläger darstelle. Zudem würde die Abwesenheit einer sinnvollen Nutzungsmöglichkeit für die Gebäude nicht bewiesen, was eine Ablehnung der Abbruchgenehmigung nicht rechtfertigen würde, so die Richter. Gegen dieses Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, wie rbb24 informierte.