Bezirk erlässt Haushaltssperre aufgrund erheblicher Risiken
Das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf hat in seiner Klausurtagung Mitte Mai die aktuelle Haushaltslage des Bezirks besprochen. Dabei kamen erhebliche Risiken für das Jahr 2023 zum Vorschein. Aus diesem Grund hat der Bezirk per sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Maßnahme, auch als „Haushaltssperre“ bezeichnet, erlassen. Ziel ist es, einen ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2023 sowie mittelfristig verbesserte Zuweisungen der Senatsfinanzverwaltung zu erreichen. Hierzu wurden strukturelle Entscheidungen getroffen, um das interne Controlling des Bezirks zu verbessern und zu intensivieren.
Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch betont, dass es wichtig sei, einen negativen Jahresabschluss im Jahr 2023 zu verhindern, da sich negative Ergebnisse auf zukünftige Haushalte auswirken können. Neben den organisatorischen Änderungen im Bezirksamt zur Verbesserung der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sei es jedoch auch wichtig, das Finanzierungssystem des Landes Berlin zu überarbeiten. Laut Bauch sei es unverständlich, dass Charlottenburg-Wilmersdorf als viertgrößter Bezirk bezogen auf die Zahl der Einwohnenden nur die drittgeringste Zuweisung an Finanzmitteln der Bezirke erhält. Sie fordert zusätzliche Finanzmittel seitens des Senats bzw. im Gesetzgebungsverfahren des Abgeordnetenhauses, die zwingend notwendig seien.
Des Weiteren führen die Kostensteigerungen in Zusammenhang mit der Inflation sowie der Anstieg der Energiekosten zu erheblichen Mehrbelastungen des Bezirkshaushalts. Es sei noch immer unklar, welche Mittel im Rahmen der Basiskorrektur 2023 durch die Senatsverwaltung für Finanzen erstattet werden. Allein bei den Bewirtschaftungskosten der bezirkseigenen Liegenschaften erwarte das Bezirksamt einen Mehrbedarf von mehreren Millionen Euro, die nicht im laufenden Haushalt enthalten sind.
Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend auch bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2024/2025 fortsetzen wird, weshalb die von der Senatsverwaltung für Finanzen übermittelte Globalsumme für diese Jahre als nicht auskömmlich eingestuft wird. Dies stellt den Bezirk vor erhebliche Einsparerfordernisse in allen Bereichen der Bezirksverwaltung, um einen verfassungskonformen Haushalt überhaupt aufstellen zu können.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Haushaltssperre keinen Einfluss auf den Erhalt bestehender Einrichtungen, die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und rechtlicher Verpflichtungen, die Weiterführung von Bauvorhaben sowie die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung hat.
In einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses am Freitag, den 9. Juni 2023, werden weitere Details zur Haushaltssperre erörtert.