Bundesverfassungsgericht kippt umstrittenes Berliner Hochschulgesetz!

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Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Berliner Hochschulgesetzes für verfassungswidrig, betroffen sind Postdoc-Anstellungen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Berliner Hochschulgesetzes für verfassungswidrig, betroffen sind Postdoc-Anstellungen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Berliner Hochschulgesetzes für verfassungswidrig, betroffen sind Postdoc-Anstellungen.

Bundesverfassungsgericht kippt umstrittenes Berliner Hochschulgesetz!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Teil des Berliner Hochschulgesetzes verfassungswidrig und damit nichtig ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Anstellung von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden, auch bekannt als Postdocs, an den Hochschulen in Berlin.

Die Humboldt-Universität (HU) hatte zuvor eine Beschwerde eingereicht, weil sie der Auffassung war, dass das Land Berlin bei der Gesetzgebung seine Kompetenzen überschritten hat. Das reformierte Hochschulgesetz, das am 25. September 2021 in Kraft trat, war von heftigen Debatten begleitet und führte sogar dazu, dass die ehemalige Präsidentin der HU, Sabine Kunst, aus Protest zurücktrat. Die umstrittene Regelung, die in § 110 des neuen Hochschulgesetzes festgelegt ist, sieht vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden muss.

Rechtsstreit um Gesetzgebungskompetenz

In der Klage argumentierte die HU, dass diese Vorschrift unverhältnismäßig in ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte eingreife. Ein Gutachten des Jura-Professors Matthias Ruffert von der HU kam zu dem Schluss, dass Berlin nicht die notwendige Gesetzgebungskompetenz habe, da der Bund bereits durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz umfassend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung betont, dass Hochschulen eine kontinuierliche Nachwuchsförderung nur durch frei werdende Stellen gewährleisten können.

Die Senatsverwaltung unter der Leitung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) hatte bereits im Herbst 2024 angekündigt, dass man von der umstrittenen Regelung Abstand nehmen wolle. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition sieht vor, die Entfristungsvorschrift zu streichen und die Regelungen zu reformieren.

Reaktionen und Ausblick

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) betonte, dass es das Recht der HU sei, Teile des Gesetzes prüfen zu lassen, und erklärte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden müsse. Zudem kündigte sie Gespräche mit hochschulpolitischen Akteuren an, um die Universitäten bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen.

Die Diskussion um das Hochschulgesetz zeigt, wie sensibel das Thema der Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern in Deutschland ist. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird sicherlich dazu führen, dass sowohl die Hochschulen als auch die Politik die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Situation der Postdocs überdenken müssen. Die Humboldt-Universität bleibt weiterhin aktiv, um die Klärung der Gesetzgebungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht voranzutreiben, wie es in einem weiteren Bericht von Forschung und Lehre dargelegt wurde.