Berlin vor der Verkehrswende: Verfassungsgericht entscheidet über Autofreiheit!
Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet über Volksentscheid zum Verbot von Autoverkehr im S-Bahn-Ring am 25. Juni 2025.

Berlin vor der Verkehrswende: Verfassungsgericht entscheidet über Autofreiheit!
Eine Initiative plant einen Volksentscheid in Berlin, der darauf abzielt, den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend zu verbieten. Der Senat hat dieses Vorhaben als einen zu starken Eingriff in die Kompetenzen des Bundes im Straßenverkehrsrecht eingestuft. Der Verfassungsgerichtshof von Berlin wird am kommenden Mittwoch darüber entscheiden, ob der Volksentscheid zulässig ist. Die Innenverwaltung hat den Gesetzentwurf zur Prüfung vorgelegt, der bereits im April mündlich verhandelt wurde und die drastische Reduzierung des individuellen PKW-Verkehrs im S-Bahn-Ring zum Ziel hat, wie rbb24 berichtet.
Die Initiative zur Veränderung sieht vor, dass die meisten Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings als „autoreduziert“ klassifiziert werden. Diese Regelung schließt Bundesstraßen, Autobahnen sowie Fußgängerzonen aus. Die Nutzung dieser autoreduzierten Straßen bleibt jedoch für Busse, Rettungsdienste, Liefer- und Wirtschaftsverkehr sowie für die Müllabfuhr erlaubt. Für Anwohner ist die private Autofahrt auf maximal zwölf Tage im Jahr beschränkt. Nach einer geplanten Übergangsphase von vier Jahren sollen die Bestimmungen vollständig in Kraft treten.
Politische Reaktionen und Kontroversen
Marie Wagner von der Initiative kritisiert den Senat für seinen mangelnden politischen Willen zur Unterstützung solcher Veränderungen. Der Verkehrssenatorin Ute Bonde wurde eine Stellungnahme zum Volksentscheid abgelehnt. In der politischen Diskussion äußert Johannes Kraft von der CDU Bedenken und bezeichnet die Forderungen als „viel zu weitgehend“. Dies stellt die Realisierbarkeit der Vorschriften in Frage. Antje Kapek von den Grünen fordert hingegen eine zügige Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksentscheids, da die Initiative bereits seit fast vier Jahren auf eine Antwort wartet. Verzögerungen sind insbesondere durch interne Querelen um die Neubesetzung des Verfassungsgerichtshofs entstanden.
Der Mobilitätsforscher Andreas Knie sieht das Ziel des Volksentscheids grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch die bürokratischen Regelungen zur Fahrtskontingentierung für Anwohner. Der Verfassungsgerichtshof wird die Vereinbarkeit des Entwurfs mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz und dem Bundesrecht prüfen. Bei einer Zulassung könnte die Initiative in die nächste Phase des Volksbegehrens einsteigen.
Erfolgsbedingungen und weitere Volksentscheide
Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich innerhalb von vier Monaten mindestens 170.000 Wahlberechtigte in Unterschriftenlisten eintragen, was 7% der Bevölkerung entspricht. Ein erfolgreicher Volksentscheid würde zur Verabschiedung des Gesetzes führen, vorausgesetzt, eine Mehrheit der Wähler und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten stimmen zu. Im August 2021 sammelte die Initiative bereits über 50.000 Unterschriften für den ersten Schritt dieses Volksbegehrens, benötigte dafür jedoch mindestens 20.000 gültige Stimmen.
Zusätzlich zu dem Volksentscheid „Berlin autofrei“ laufen weitere Initiativen in der Stadt, wie das Volksbegehren für eine klimaneutrale Hauptstadt bis 2030 und ein Volksentscheid zum bedingungslosen Grundeinkommen. Diese Volksentscheide zeigen die breite Bürgerbeteiligung und das Engagement der Berliner:innen, aktiv Einfluss auf die Politik ihrer Stadt zu nehmen, wie tip-berlin sowie stern.de ausführen.