Der bestehende Streit um die Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kitas in Berlin hat eine neue Wendung genommen. Der Senat plant, auf Hauptstraßen nachts eine Tempobeschränkung von 30 km/h einzuführen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Diese Maßnahme wird jedoch als unzureichend erachtet, da rund um Bildungseinrichtungen nicht automatisch eine Geschwindigkeitsreduzierung eingeführt werden muss, was die Berliner Grünen kritisieren.

Die Abgeordnete Oda Hassepaß (51) aus den Reihen der Grünen ist die Initiatorin einer Eltern-Aktion zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sie hat die CDU scharf kritisiert, weil diese die Sicherheit von Schul- und Kitakindern ignoriere. Während die neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die seit diesem Jahr gültig sind, die Einführung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen ermöglichen, wird der Druck auf die verantwortlichen Behörden nicht genügend ausgeübt. Hassepaß hebt hervor, dass die CDU die Möglichkeiten nicht nutzt und stattdessen von Eltern und Schulen einen aktiven Beitrag fordert.

Neue Regelungen und deren Umsetzung

Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht vor, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Nähe von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Dies wird in der Übersicht auf Stvo2go erläutert. Demnach müssen diese Einrichtungen direkten Zugang zur Straße haben oder sich in einem Gebiet mit starkem Ziel- und Quellverkehr befinden. Die Straßenverkehrsbehörden sind für die Ausführung zuständig, müssen jedoch einen Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage führen, wenn keine besonderen Umstände gegeben sind.

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung von 2024 haben die Einführung von Tempo 30 auf überörtlichen Straßen erleichtert, was auch für Straßen gilt, die als Vorfahrtstraßen gelten. Wichtig zu beachten ist, dass die Tempobeschränkung auf maximal 300 Meter Länge angeordnet werden kann, und die Regelung muss nicht notwendig für beide Fahrtrichtungen gelten. Sicherheitsmerkmale, wie etwa Sperrgitter, werden in die Entscheidungsprozesse einbezogen.

Fehlende Übersicht und Unterstützung

Ein wesentliches Problem bleibt jedoch die fehlende Übersicht über Tempo-30-Anordnungen vor Schulen und Kitas. Momentan gibt es keine umfassende Datenbank der Geschwindigkeitsbeschränkungen, und auch eine lückenlose Übersicht über die Standorte von Kitas und Spielplätzen ist nicht vorhanden. Viele Einrichtungen befinden sich auf privaten Flächen, was die Auffindbarkeit erschwert

Der Senat prüft die Notwendigkeit von Tempo 30 nur anlassbezogen. Dennoch gibt es mit der Aktion „Eltern für sichere Schulwege“ eine Möglichkeit für Bürger, Anträge für Tempo 30 zu stellen. Diese können an die Adresse verkehrsmanagement@senmvku.berlin.de gerichtet werden. Die elterliche Initiative könnte somit in Kombination mit den neuen Regelungen der StVO einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen leisten.

Insgesamt stellt die aktuelle Diskussion einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Sicherheit für Kinder in Berlin dar, auch wenn die Umsetzung und Akzeptanz noch Herausforderungen mit sich bringen wird. Die Verkehrspolitik wird dabei weiterhin unter dem Blickwinkel der neuen Möglichkeiten der StVO und den spezifischen Anforderungen der einzelnen Bezirke stehen.