Der Bebauungsplan 6-30 umfasst ein großes Areal in Steglitz-Zehlendorf, konkret zwischen den Grundstücken Réaumurstraße 52/54 und der Osdorfer Straße sowie weiteren angrenzenden Bereichen. Dieser Plan wurde durch eine Rechtsverordnung am 17. Juli 2024 genehmigt und ist am 30. Juli 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht worden. Der Bebauungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und zielt darauf ab, das Gebiet besser zu gestalten und an die Bedürfnisse der Anwohner anzupassen.
Einsichtnahme der Abwägungsergebnisse
Ab dem 16. September 2024 bietet sich die Gelegenheit, die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung eingegangen sind, einzusehen. Dies wird im Rathaus Zehlendorf, im Stadtentwicklungsamt, im Flurbereich des Fachbereichs Stadtplanung, von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr durchgeführt. Um Wartezeiten zu vermeiden, kann auch eine telefonische Vereinbarung unter der Nummer 90299-5510 getroffen werden.
Die laut Gesetzgeber erforderliche Einsichtnahme ist besonders relevant, da mehr als 50 Personen ähnliche Stellungnahmen abgegeben haben. Dies zeigt das hohe Interesse der Öffentlichkeit an diesem Projekt. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme ersetzt individuelle Benachrichtigungen, was in dieser Form geregelt ist, wie im Paragraph 3 Absatz 2 Satz 7 des Baugesetzbuches festgelegt.
Online-Zugänglichkeit der Unterlagen
Für Interessierte ist es zudem möglich, die relevanten Unterlagen auch online einzusehen, was eine zusätzliche Flexibilität bietet. Dies ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich bequem von zu Hause aus über die spezifischen Inhalte des Bebauungsplans zu informieren. Der Zugang zu den Informationen online unterstreicht den modernen Ansatz der Verwaltung, Transparenz und Bürgerbeteiligung zu fördern.
Detaillierte Informationen zu den genauen Inhalten des Plans sowie den Abwägungsergebnissen sind auf der Webseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf verfügbar. Dies liefert den Bürgerinnen und Bürgern die nötigen Kenntnisse über die geplanten Entwicklungen und deren voraussichtliche Auswirkungen auf das kommende urbanistische Umfeld. Die Einsichtnahme stellt somit sicher, dass alle relevanten Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich sind und fördert eine informierte Diskussion über die städtebaulichen Veränderungen.
Das Interesse an der Gestaltung von Wohn- und Lebensräumen ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Bürgerbeteiligung zeigt, wie wichtig es ist, die Stimmen der Anwohner in den Planungsprozess einzubeziehen. Solche Maßnahmen sind nicht nur ein Zeichen für eine gute Verwaltung, sondern auch für ein gemeinschaftliches Verständnis der Herausforderungen und Chancen, die solche Projekte mit sich bringen.
Wer mehr erfahren möchte, findet die Informationen vollständig und umfassend auf der Website des Bezirksamtes. Es wird erwartet, dass die Einsichtnahme in die Abwägungsergebnisse zu lebhaften Diskussionen und möglichen weiteren Anregungen der Bürgerschaft führt, was letztlich zu einem noch besseren Endergebnis für die gesamte Gemeinde führen kann.