Baumfrevel in Berlin: Unbekannte fällen und verletzen Hundertjährige!
Unbekannte schädigen Bäume in Marzahn-Hellersdorf und anderen Berliner Bezirken. Vandalismus führt zu hohen Schäden.

Baumfrevel in Berlin: Unbekannte fällen und verletzen Hundertjährige!
In den letzten Jahren häufen sich die Fälle von mutwilligen Baumschädigungen in Berlin. Unbekannte Täter greifen in nahezu allen Bezirken an, wobei Bäume, die teils über 100 Jahre alt sind, mit Motorsägen, Äxten und Pflanzengiften gezielt beschädigt werden. Die Schäden belaufen sich insgesamt auf mehrere 10.000 Euro, wobei besonders drastische Fälle dokumentiert wurden. In Gatow wurde beispielsweise der Schaden auf bis zu 310.000 Euro geschätzt, nachdem dort 32 Bäume angebohrt und mit Glyphosat vergiftet wurden, während in Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden, was sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, berichtet tagesschau.de.
Die Baumschäden betreffen fast alle Berliner Bezirke, mit Ausnahme von Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg. Im Bezirk Spandau allein wurden von Januar 2024 bis Januar 2025 mindestens 117 Bäume gezielt beschädigt. Dies wirft ein beunruhigendes Licht auf den Zustand der städtischen Natur und die Herausforderungen, vor denen die Schutzmaßnahmen stehen.
Hintergründe und Auswirkungen
Mögliche Motive für diese mutwilligen Taten sind Ärger über Laub, persönliche Konflikte oder gar Gleichgültigkeit gegenüber der Natur. Die Bezirksämter sind besorgt und bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung. Viele dieser Baumschädigungen sind nicht nur illegal, sondern auch gegen den Sinn der bestehenden Baumschutzverordnungen gerichtet, die vorschreiben, dass Arbeiten an geschützten Bäumen beim Umwelt- und Naturschutzamt beantragt werden müssen (berlin.de). Die Regelung sieht vor, dass geschützte Bäume durch ihre Eigentümer erhalten und gepflegt werden müssen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass viele Bäume unter dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stehen, das die Fällung und Beschädigung geschützter Bäume verbietet. Die entsprechenden Auflagen umfassen nicht nur die Genehmigungspflicht, sondern auch den Schutz von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen. Während der Vegetationszeit, von März bis September, gilt ein generelles Fällverbot, es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahmegenehmigung vor. Das macht die mutwilligen Handlungen noch schwerwiegender, da sie nicht nur gegen lokale Gesetze, sondern auch gegen nationale Regelungen verstoßen (bund-naturschutz.de).
Umgang mit Baumschädigungen
Die hohen Schäden und weitreichenden Zerstörungen führen zu einem Appell der Behörden an die Bürger. Bei Verdacht auf solche Vandalismusfälle ist es wichtig, umgehend die zuständigen Behörden zu informieren. Viele der städtischen Bäume sind nicht geschützt, was die Aufklärung der Täter erschwert. Die Bezirksämter und die Polizei werden daher um Mithilfe gebeten, da Vandalismusfälle häufig Täter ohne Konsequenzen hinterlassen.
Insgesamt sieht der Senat einen langfristigen Plan vor, um bis 2040 eine Million gesunde Stadtbäume zu schaffen. Dies erfordert jedoch nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch das Engagement der Bevölkerung, um die bestehenden Bäume zu schützen und ihre Pflege zu fördern.