Am 20. September 2026 finden in Berlin die Wahlen zum neuen Abgeordnetenhaus sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Der Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste, Carsten Spallek, hat in einer Pressemitteilung vom 27. August 2025 das klare Ziel formuliert, die Wahlbeteiligung aller wahlberechtigten Personen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die oft durch unzureichende Zugänglichkeit von Wahllokalen behindert werden.

Das Bezirksamt Mitte ist derzeit intensiv auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, die den Anforderungen für barrierefreie Wahllokale entsprechen. Die gewünschten Kriterien umfassen unter anderem einen barrierefreien Zugang, eine Mindestgröße von 55 Quadratmetern, helle und offene Räume mit getrennten Ein- und Ausgängen sowie die Verfügbarkeit von Toiletten. Darüber hinaus werden Ablagemöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Wahlhelfenden und ein abschließbarer Raum für Wahlmaterialien benötigt, der zwei Wochen vor und nach der Wahl genutzt werden kann.

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Anforderungen an Wahllokale

Die Anforderungen an die Räumlichkeiten sind spezifisch und umfassen:

  • Barrierefreier Zugang
  • Mindestgröße: 55 Quadratmeter
  • Helle, offene Räume mit getrenntem Ein- und Ausgang
  • Vorhandene Toiletten
  • Möglichkeiten zur Befestigung von Aushängen und Fahnen
  • Ablagemöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Wahlhelfenden
  • Tische und Stühle für ca. zehn Personen
  • Abschließbarer Nebenraum (ca. 2 m²) für Wahlmaterialien, nutzbar 14 Tage vor und nach der Wahl

Um die Suche nach geeigneten Verwaltungsräumen zu unterstützen, bietet das Bezirksamt verschiedene Dienstleistungen an. Dazu gehören professionelle Beratung und Betreuung durch das Wahlamt, bereitstellungs- und Reinigungspauschalen sowie die Lieferung notwendiger Wahlausstattung. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Vergütung von eigenem Personal als Wahlhelfende.

Barrierefreiheit als Priorität

In einem übergreifenden Kontext hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine neue Auflage der Handreichung für barrierefreie Wahllokale veröffentlicht. Diese wurde anlässlich der Bundestagswahl 2025 erstellt und bietet praktische Tipps sowie Checklisten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe aller wahlberechtigten Menschen in Städten und Gemeinden. Ziel ist es, die eigenständige Informationsbeschaffung der Wählenden über die Barrierefreiheit von Wahllokalen zu erleichtern bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.

Wahlhelfer und -organisationen sind mit Hilfe von zehn spezifischen Checklisten ausgestattet, die kritische Aspekte der Barrierefreiheit abdecken, darunter die Erreichbarkeit des Wahllokals und die Qualität der Beschilderung. Leicht verständliche Piktogramme können zudem helfen, den Weg zu den Wahllokalen klar zu kennzeichnen. Diese Ressourcen stehen allen Beteiligten zur Verfügung und unterstützen die angestrebte Barrierefreiheit, die laut Dr. Petra Zadel-Sodtke von der Bundesfachstelle für eine gleichberechtigte Teilnahme am Wahlrecht unerlässlich ist bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.

Für weitere Informationen und Anfragen zur Bereitstellung geeigneter Wahllokale können Interessierte den Kontakt zu Herrn Härtl im Bezirksamt Mitte aufnehmen. Die E-Mail-Adresse lautet wahllokale@ba-mitte.berlin.de, telefonisch ist das Amt unter (030) 9018 44513 erreichbar. Die Wahlberechtigten in Berlin können also gespannt auf die kommenden Wahlen blicken, in der Hoffnung, dass die Barrierefreiheit in den Wahllokalen umfassend umgesetzt wird.