Die Mieter_innen der Friedrich-Wilhelm-Straße 12 12099 Berlin sind jetzt durch energetische Luxusrenovierung und Umwandlung in Wohnimmobilien besser vor Vertreibung geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt gab der Käufer eine Vermeidungserklärung ab. Auf diese Weise können die Lücken im Sozialschutzgesetz zumindest teilweise geschlossen werden. Der Schutz vor Vertreibung, insbesondere durch Umwandlung in Wohneigentum, könnte über das gesetzliche Niveau hinaus erheblich verbessert werden.
Bezirksrat Jörn Oltmann erklärt:
In den mittlerweile acht Milieuschutzgebieten des Landkreises Tempelhof-Schöneberg wird seit 2018 das Vorkaufsrecht konsequent angewendet. Es ist mein vorrangiges Ziel, Käufer von Immobilien für die Erhaltung sozial gemischter Stadtviertel verantwortlich zu machen und Vermeidungsvereinbarungen zu schließen. Gelingt dies nicht, wird das Vorkaufsrecht in Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften ausgeübt. Ich freue mich besonders, dass es aus Gründen des Infektionsschutzes möglich ist, diese wichtige Aufgabe auch unter Bedingungen eingeschränkter Servicevorgänge fortzusetzen.
Mit der Umgehungserklärung verzichtet der Käufer der Immobilie für einen Zeitraum von 20 Jahren auf die Umwandlung in Wohnimmobilien.
Bezirksrat Jörn Oltmann:
Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Berlin ist eine Mieterstadt. Die meisten Berliner können sich kein Wohneigentum leisten. Und Wohnungen als als Finanzinvestition gehaltene Immobilien befeuern die Vertreibung.
In Zukunft sollte jeder einzelne Verkauf eines Wohngebäudes in den Naturschutzgebieten sorgfältig geprüft werden, unabhängig davon, ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder einen ganzen Wohnblock handelt. Das Inkrafttreten der Mietobergrenze hat nichts geändert.
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.