
An diesem Mittwoch muss sich vor dem Amtsgericht Tiergarten der Autofahrer verantworten, der für den Tod der elfjährigen Louisa H. verantwortlich sein soll. Der Mann soll im April 2022 in Marzahn über eine rote Fußgängerampel gefahren sein und dabei das Kind angefahren haben. Laut Zeugenaussagen soll der Mann sogar noch beschleunigt haben. Louisa erlag wenige Tage nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen. Der Autofahrer ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und ihm drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Die Familie von Louisa möchte jedoch sicherstellen, dass der Täter nicht mit einer Geldstrafe davonkommt. Aus Sicht von Louisas Vater handelt es sich nicht um Fahrlässigkeit, sondern um mehr als 20 Sekunden bewusste Ignoranz der roten Ampel. Ein Vertreter der Berliner Amtsanwaltschaft, der nicht direkt mit dem Fall befasst ist, erklärte, dass eine Erweiterung der Anklage auf eine bedingte Vorsatztat möglich sei, da jemand, der mitten am Tag ungebremst eine rote Fußgängerampel überfährt, den Tod von Menschen billigend in Kauf nehme.
Die Stadt Berlin hat nach dem Unfall keine Mängel an der Ampel oder der Infrastruktur festgestellt, die das Unglück begünstigt hätten. Die Unfallkommission des Landes, bestehend aus Vertretern von Polizei, Verkehrsverwaltung und Baubehörden, hat den Tatort besichtigt und keine derartigen Mängel gefunden.
Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, und die Familie von Louisa kämpft dafür, dass der Täter angemessen bestraft wird. Die tragische Geschichte von Louisa wirft auch ein Schlaglicht auf die allgemeine Verkehrssicherheit in Berlin und die Notwendigkeit, die Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr zu beachten.
Gemäß einem Bericht von www.tagesspiegel.de