Ausweispflicht in Berlins Freibädern zeigt positive Wirkung
Seit dem 19. Juli gilt in den Freibädern Berlins die Ausweispflicht für alle Personen ab 14 Jahren. Nur wer einen gültigen Ausweis vorzeigen kann, darf das Bad betreten. Nach einer Woche ziehen die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) ein positives Zwischenfazit.
Dr. Johannes Kleinsorg, Vorstandsvorsitzender der BBB, betont, dass die Ausweispflicht ein wichtiger Baustein sei, um Gewalt in den Bädern vorzubeugen. Bereits jetzt zeige die Regelung Wirkung und die Lage in den Freibädern habe sich deutlich beruhigt. Den Badegästen, die Verständnis für diese Regelung haben, wird gedankt.
In den Wochen vor der Einführung der Ausweispflicht kam es immer wieder zu gewalttätigen Zwischenfällen in den Sommerbädern der Stadt. Die Polizei musste mehrmals eingreifen und es wurden Hausverbote ausgesprochen, besonders im Columbiabad in Neukölln und im Prinzenbad in Kreuzberg.
Seit der Einführung der Ausweispflicht haben rund 34.000 Gäste die Bäder besucht und es musste kein Hausverbot ausgesprochen werden. Die niedrigere Besucherzahl ist jedoch auch auf das kühle Wetter zurückzuführen. Nur vereinzelt wurde der Eintritt nicht gewährt, da keine Ausweisdokumente vorgelegt wurden.
Um weitere präventive Maßnahmen in den Freibädern zu besprechen, plant eine Arbeitsgruppe für Sicherheit der BBB in Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie sozialen Organisationen.
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