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Pflegekompetenzgesetz: Evangelische Krankenhäuser bringen Praxiserfahrung in Gesetzgebungsprozess ein

Im heutigen Fachaustausch im Bundesgesundheitsministerium sollen die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes konkretisiert werden. Vertreter des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) nehmen an diesem Austausch teil und bringen die Kompetenz der evangelischen Krankenhäuser im Bereich Pflege in den Gesetzgebungsprozess ein. Katja Rosenthal-Schleicher, Mitglied des DEKV-Vorstands und stellvertretende Pflegedirektorin im Evangelischen Klinikum Bethel Bielefeld (EvKB), vertritt die Positionen der examinierten Pflegefachkräfte. Professorin Dr. Susanne Schuster, Studiengangsleiterin und Sprecherin der Fachgruppe Pflegewissenschaft und -Praxis an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, bringt den Blick der akademischen Pflege ein. Beide betonen die Bedeutung einer stärkeren Einbindung der Pflege in gesundheitspolitische Fragen und die Notwendigkeit einer Professionalisierung des Pflegeberufs. Die evangelischen Krankenhäuser stehen in einer langen Tradition der Gestaltung des Pflegeberufs. Ihr Ziel ist es, die Pflege im Krankenhaus zu stärken, da die Pflegenden die tragende Säule in der Versorgung der Patienten sind. Daher freuen sie sich, ihre Positionen aus der Versorgungspraxis in den Fachaustausch einzubringen. Es wird diskutiert, welche Aufgaben- und Kompetenzprofile Pflegefachpersonen in Zukunft übernehmen sollen, um den Beruf attraktiver zu machen. Insbesondere die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der Heilkunde auf Pflegefachpersonen steht dabei im Fokus. Es wird darüber gesprochen, ob und welche Bereiche der Heilkunde an examinierte und akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen abgegeben werden sollen. Professorin Dr. Susanne Schuster betont, dass eine Professionalisierung der Pflege durch autonome Handlungsfelder stärker betont werden sollte. Dies würde es Pflegefachpersonen ermöglichen, eigenständig heilkundliche Tätigkeiten zu übernehmen und Pflegehilfsmittel anzuordnen. Die geplante Etablierung einer berufsständischen Vertretung auf Bundesebene wird als zwingend notwendiger Schritt angesehen, um das Berufsbild der akademischen Pflege zu konkretisieren und abgestufte Kompetenzprofile zu ermöglichen. In der Tabelle werden die wichtigsten Fakten zu dem Thema zusammengefasst: | Thema | Pflegekompetenzgesetz | |----------------------|-----------------------------------------------------------------| | Ziel | Konkretisierung der Eckpunkte des Gesetzes | | Teilnehmer | Katja Rosenthal-Schleicher und Professorin Dr. Susanne Schuster | | Organisation | Deutscher Evangelischer Krankenhausverband | | Positionen | Vertretung der examinierten Pflegefachkräfte | | | Beitrag zur Professionalisierung der Pflege | | Tradition | Evangelische Krankenhäuser in langjähriger Gestaltung des Pflegeberufs | | Forderungen | Stärkung der Pflege im Krankenhaus | | | Einbeziehung der Pflege in gesundheitspolitische Fragen | | | Autonome Handlungsfelder und Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten | | Berufsständische Vertretung | Notwendigkeit einer berufsständischen Vertretung auf Bundesebene | Diese Informationen verdeutlichen die Bedeutung des Pflegekompetenzgesetzes und die Positionen der evangelischen Krankenhäuser in Bezug auf den Pflegeberuf. Sie zeigen, dass die Pflege in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gestellt werden soll und die Pflegefachpersonen mehr Verantwortung und Handlungsspielraum erhalten sollen, um eine hochwertige Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Quelle: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV) / ots

NAG Redaktion

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