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Geplantes Versorgungsgesetz: Kritik an fehlender Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird der dringende Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt, jedoch sind die geplanten Änderungen unzureichend, kritisiert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Insbesondere wird bemängelt, dass die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen und Kliniken keinerlei Berücksichtigung findet. Der GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Stattdessen sollen die Weiterbildungsambulanzen, die nur einen Teil der Weiterbildung abdecken, über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen finanziert werden. Dies führt jedoch dazu, dass essentielle Betriebskosten der Ambulanzen, wie Gehälter und die Finanzierung von Theorie, Selbsterfahrung und Supervision, nicht berücksichtigt werden dürfen.

Der BDP setzt sich gemeinsam mit anderen Interessengruppen und Verbänden für eine ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ein. Ein breites Bündnis fordert eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Schaffung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Ambulanzen und Kliniken. Wenn der Gesetzesentwurf nicht angepasst wird, droht ein Mangel an Weiterbildungsstellen und somit auch eine Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung.

Als regionaler Redakteur aus Berlin finden sich verschiedene lokale Aspekte, die in den Artikel eingearbeitet werden könnten. Berlin ist bekannt für seinen hohen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung. Die Hauptstadt hat eine große Bevölkerung und verzeichnet sowohl eine steigende Zahl psychischer Erkrankungen als auch eine hohe Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung. Es ist daher von großer Bedeutung, dass ausreichende Weiterbildungsstellen geschaffen werden können, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Historisch gesehen wurde die psychotherapeutische Versorgung in Berlin und Deutschland generell erst spät anerkannt. Erst 1999 wurde die Approbation für Psychotherapeut*innen eingeführt. Davor waren Berufsbezeichnungen wie „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ nicht geschützt. Das heißt, dass auch Personen ohne entsprechende Ausbildung psychotherapeutische Dienste anbieten konnten. Diese späte Anerkennung könnte den Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung in Berlin weiter verstärkt haben, da der Nachholbedarf an Weiterbildung und Fachkräften groß war.

Zusätzlich könnte eine Tabelle mit relevanten Informationen die Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung in Berlin verdeutlichen. In der Tabelle könnten beispielsweise die Anzahl der Weiterbildungsstellen in Berlin, die Anzahl der ambulanten Psychotherapeut*innen in Weiterbildung, die durchschnittliche Wartezeit für einen Therapieplatz in Berlin und andere Kennzahlen aufgeführt werden. So können Leserinnen und Leser einen Überblick über die aktuelle Situation bekommen und die Auswirkungen des geplanten Gesetzes besser einschätzen.



Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) / ots

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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