Der TÜV-Verband begrüßt die Annahme des EU AI Acts durch den Rat der EU als entscheidendes Signal für verbindliche Regelungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Der AI Act schützt die Gesellschaft vor den negativen Auswirkungen von KI-Systemen und fördert Innovationen für hochqualitative „KI Made in Europe“. Mit der Einführung des EU AI Acts erhält die EU die Chance, einen Leitmarkt für sichere KI-Prüfung zu etablieren.
Der AI Act wird jedoch nur so gut sein wie seine nationale Umsetzung. Eine einheitliche Auslegung und konsequente Anwendung sind daher erforderlich. Es ist wichtig, möglichst rasch klare Verantwortlichkeiten zu definieren und die zuständigen Stellen auf- bzw. auszubauen. Die europäischen Normungsorganisationen sollten außerdem die Erarbeitung harmonisierter Normen zur konformen Umsetzung der KI-Anforderungen vorantreiben.
Die TÜV-Organisationen bereiten sich bereits intensiv auf den Aufbau entsprechenden Prüf-Know-Hows vor. Im Jahr 2021 wurde das „TÜV AI.Lab“ gegründet, um regulatorische und technische Anforderungen an KI zu begleiten und die Entwicklung von Prüfkriterien voranzutreiben. Das TÜV AI.Lab ist unter anderem Partner in der Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie (MISSION KI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften.
Der EU AI Act wurde am 13. März 2024 vom EU-Parlament verabschiedet und hat nun auch die finale Abstimmung im EU-Rat durchlaufen. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird zwischen Juni und Juli 2024 erwartet, und der AI Act tritt offiziell nach 20 Tagen in Kraft. Es wird jedoch noch 36 Monate dauern, bis alle Vorgaben vollständig angewandt werden.
Der TÜV-Verband setzt sich für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Das Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und die Lebensgrundlagen zu erhalten.
Quelle: TÜV-Verband e. V. / ots